In Kaltbrunn, an der Wengistrasse 11 + 16, befindet sich der Landwirtschaftsbetrieb der Familie Heinrich und Patrizia Jud. Der geplante Ausbau des Generationenbetriebes ist im Rahmen eines Sondernutzungsplans in der aktuellen Grundzonierung nicht möglich, weil die innere Aufstockung und somit die Baumöglichkeiten im Bereich Bauen ausserhalb Baugebiet (BaB) überschritten wird und als Grundlage dafür zuerst eine Umzonung von der Landwirtschaftszone in die Intensivlandwirtschaftszone (ILZ) zu erfolgen hat.
Diese Umzonung, welche auf Stufe Zonenplan mittels Teilzonenplan nach der Genehmigung der Totalrevision der Rahmennutzungsplanung zu erfolgen hat, muss zuerst im übergeordneten und behördenverbindlichen Planungsinstrument, dem kommunalen Richtplan, Niederschlag finden (siehe letzte LinthSicht-Ausgabe Oktober 2025).
Mitwirkung ohne Eingaben
Die diesbezügliche öffentliche Mitwirkung fand vom 17. Oktober bis und mit 31. Oktober 2025 statt. Es waren keine Mitwirkungseingaben seitens der Bevölkerung zu verzeichnen.
In der Folge wird nun der Auszug des Richtplans «Intensivlandwirtschaftsgebiet Huob» während 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. Während dieser Frist sind schriftliche Einwendungen (Anregungen) ohne rechtsverbindlichen Charakter (keine Einsprachen) möglich und zuhanden des Gemeinderates, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, einzureichen. Der Richtplan bindet einzig und allein die Behörden und ist für die Grundeigentümer nicht verbindlich.
Eine Einsichtnahme vom 14. November bis und mit 14. Dezember 2025 ist im Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, im Eingangsbereich möglich.