Das seit 2017 in Kraft getretene Planungs- und Baugesetz schreibt vor, dass die kommunale Rahmennutzungsplanung bestehend aus Zonenplan und Baureglement innert zehn Jahren an die neue Gesetzgebung angepasst wird. Der Gemeinderat Kaltbrunn führte im Jahre 2023 eine Mitwirkung bei der Bevölkerung durch. Erfreulicherweise stiess diese Mitwirkung auf grosses Interesse, und es gingen über hundert Eingaben ein.
Komprimiertes Baureglement und künftige Raumentwicklung
Das Baureglement wurde aufgrund der Mitwirkungseingaben im Sinne der Praxistauglichkeit komprimiert und wo möglich vereinfacht.
Beim Zonenplan wurden die überlagernden Natur- und Heimatschutzzonen, welche über die geltende Schutzverordnung hinaus ursprünglich angedacht waren, gestrichen. An der Strategie des moderaten Wachstums (durchschnittlich 1 % Bevölkerungswachstum pro Jahr) hält der Gemeinderat fest: Auf Ein- und Aufzonungen wird verzichtet – Kaltbrunn soll sich nachhaltig und massvoll entwickeln.
Als weitere Planungsbestandteile der gesamten Ortsplanungsrevision dienen der Gesamtstrassenplan, welcher derzeit bereinigt wird, sowie die generelle Ausscheidung der Gewässerräume.
Auflage und Möglichkeit für Einsprachen bis 12. Juli 2024
Die öffentliche Auflage der Rahmennutzungsplanung (inkl. der Waldfeststellung Sonnenberg) findet vom 12. Juni 2024 bis zum 12. Juli 2024 statt. Die Unterlagen liegen im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1 zur Einsicht auf oder können auch elektronisch auf der Gemeinde-Webseite (www.kaltbrunn.ch; Direktlinks auch unten in der Infobox) eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Während der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan und das Baureglement beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, und gegen die Waldfeststellung beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.