Während der Auszählung der Stimmzettel würdigte Kollegiumspräsident Bernhard Krempl die Verdienste des abtretenden Administrationsrats Lothar Bandel. 16 Jahre lang habe er sein Know-how eingebracht und sich für die Anliegen des Katholischen Konfessionsteils engagiert. Seit 2022 war Bandel auch Vizepräsident. «Deine Liebe und Sorge zur Kirche waren spürbar», so Bernhard Krempl. Doch der effiziente Schaffer, dessen Liste an begleiteten Bauprojekten unendlich lang sei und sich nicht alle aufzählen liessen, sei stets auch für gemütliche Stunden zu gewinnen gewesen.
Beim Budget den Warnfinger gehoben
Mit 165 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen hat das Kollegium das Budget 2026 für den Katholischen Konfessionsteil abgesegnet. Unverändert bleibt der Zentralsteuersatz von vier Prozent.
Das Budget schliesst bei einem Aufwand von knapp 77,7 Millionen Franken mit einem Defizit von rund 182'000 Franken. «Die GPK ist erfreut, dass es gelungen ist, ein fast ausgeglichenes Budget zu präsentieren», sagte Kollegienrätin Margaretha Hunold als Sprecherin der Geschäftsprüfungskommission. Das strukturelle Defizit sei damit aber noch nicht beseitigt. Gemäss GPK beruht das Budget 2026 weniger auf Sparmassnahmen, sondern vielmehr auf der Nutzung von Sondereffekten, Entnahmen von Reserven und einer allgemeinen vorsichtigen Budgetierung.
«Wir nehmen den Mahnfinger der GPK ernst», so Administrationsratspräsident Armin Bossart. Keinesfalls basiere das Budget 2026 aber nur auf buchhalterischen Verschiebungen, bei den Sachkosten habe man markant tiefer budgetiert. Auch seien punktuell Stellen nicht besetzt worden und das finanzielle Engagement bei Dritten erfahre Kürzungen. Insgesamt sei das Budget 2026 aber nur eine Zwischenetappe. Auch die Folgejahre würden von Sparanstrengungen geprägt sein.
Weitere Sparbemühungen und eine detaillierte Verzichtsplanung interessieren auch Kollegienrätin Margrit Hunold-Schoch, die eine Interpellation dazu eingereicht hat. Der Administrationsrat hat auf die nächste Session hin konkret zu benennen, ob eine detaillierte Verzichtsplanung vorliegt und ob darin betroffene Bereiche genannt werden.