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Kanton
15.11.2025

Digitale Barrieren abbauen

Der Tag der digitalen Inklusion soll helfen, digitale Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen.
Der Tag der digitalen Inklusion soll helfen, digitale Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Bild: zVg
Am Freitag, 21. November 2025, ist in der Schweiz Tag der digitalen Inklusion – ein Schwerpunktthema des Kantons St.Gallen. Lernende der Kantonsverwaltung laden zum Beratungstag.

Das Handy streikt plötzlich, der QR-Code funktioniert nicht, das Passwort geht vergessen: Solche digitalen Stolpersteine gehören mittlerweile zum Leben. Nicht für alle sind diese Hürden aber gleich einschneidend. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung über geringe oder gar keine digitale Grundkompetenzen verfügt.

Viele Menschen mit Behinderungen sind von der digitalen Welt ausgeschlossen, weil Webseiten, Apps und digitale Dienste nicht barrierefrei gestaltet sind. Die Folge: digitale Ausgrenzung. Betroffene verlieren in einer immer digitaler werdenden Welt den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen. Der Tag der digitalen Inklusion am 21. November 2025 soll dabei helfen, diese Barrieren abzubauen und ein Bewusstsein für dieses Thema zu entwickeln.

Ein Zeichen setzen mit Beratung vor Ort

Der Kanton St.Gallen veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Stadt St.Gallen und der Allianz digitale Inklusion Schweiz einen Beratungstag. Von 9 bis 15:30 Uhr beraten Lernende des Kantons im Festsaal der Ortsbürgergemeinde St.Gallen an der Gallusstrasse 14 die Bevölkerung im Umgang mit digitalen Anwendungen. Das Angebot ist gratis, eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Wer eintrifft, kann eine Nummer ziehen und bis zu einer halben Stunde im persönlichen Gespräch beraten werden, sobald er oder sie an der Reihe ist.

Früh vorbeikommen lohnt sich: Die ersten zehn Besucherinnen und Besucher erhalten ein kleines Präsent. Das Angebot ist für alle gedacht. Die Beratung durch die Lernenden ist allerdings nur teilweise dazu geeignet, Menschen mit einer schwereren Behinderung umfassend zu beraten - diesbezüglich kann an andere Stellen verwiesen werden.

Bei IT-Projekten Inklusion beachten

Einen besonderen Stellenwert haben die Bemühungen um Inklusion für Menschen mit einer Behinderung. Verschiedene technische Hilfsmittel, wie Monitore oder besondere Tastaturen, erleichtern die Nutzung von IT-Dienstleistungen. Aber auch bei der Entwicklung von IT-Lösungen sind Anstrengungen nötig. Seit rund einem Jahr wird in der kantonalen Verwaltung bei Evaluationen von neuen IT-Lösungen und Services anhand einer Barrierefreiheit Relevanzanalyse nun systematisch beurteilt, welche Massnahmen nötig sind. Je nach Ergebnis der Relevanzanalyse wird der eCH-0059 Accessibility Standard umgesetzt. Dieser sorgt etwa dafür, dass Leichte Sprache und technische Hürden (z.B. maschinell lesbare Dokumentenformate) in digitalen Angeboten gegenüber der Bevölkerung angewendet und umgesetzt werden.

Kanton St.Gallen in Allianz Digitale Inklusion Schweiz

Der Kanton St.Gallen trat zudem als erster Kanton der vom Bund initiierten Allianz Digitale Inklusion Schweiz (ADIS) bei, die das Thema IT-Barrierefreiheit bei privaten und öffentlich-rechtlichen Akteurinnen und Akteuren bekannt machen und weiterentwickeln soll und auch den Tag der digitalen Inklusion organisiert.

Thema in Schwerpunktplanung der Kantonsregierung

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat sich des Themas in ihrer Schwerpunktplanung angenommen. Ihr Schwerpunktziel 5 «Funktionale Strukturen und Dialog fördern» sieht unter anderem vor, den Generationendialog zu fördern und so eine wirkungsvollere Sozialpolitik im Kanton zu ermöglichen.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24
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