Für die Möglichkeit zur Mitwirkung beim neuen Abfallreglement bedankt sich die FDP Uznach.
Gesamtlösung «austariert»
Der Vorstand der FDP unterstützt grundsätzlich ein gut funktionierendes Abfallkonzept. Er erachtet die Gesamtlösung als austariert. Da auf der einen Seite Gebührenkosten sinken und neu auch Grubenabfall und Metall in einem ständigen Versuchsbetrieb entsorgt werden können. Ob es eine Teilnahme zu einem Zweckverband braucht, lässt die FDP offen. Sie möchte aber trotzdem noch ein paar Punkte einbringen und bittet, diese zu berücksichtigen.
Mögliche Kosteneinsparung bei Kartonsammlung
Die monatliche Kartonsammlung für Privathaushalte gilt es zu überprüfen. Eine mögliche Kosteneinsparung für zwei monatliche Sammlungen müsste abgeklärt werden. Zudem kann sich das Gewerbe entsprechend organisieren. Vielleicht wäre es bei den schwindenden Papiersammlungen für Vereine eine Option, auch Kartonsammlungen zu berücksichtigen, um dennoch ausreichend Einnahmen generieren zu können.
Gebühren-Säcke mit Qualitätsproblemen
Die Erfahrung mit den günstigeren Gebühren-Säcken in anderen Gemeinden zeigt qualitative Mängel. Die FDP erachtet es als sinnvoll, hier mindestens eine Qualität zu beantragen, die den Abfallsäcken der Migros Marke «Herkules» entspricht.
Doppelspurigkeit bei Elektro(nik)geräte-Entsorgung
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräte ist nicht neu. Diese kann man heute schon ohne Gebühr bei jeder Fachstelle, wo solche Geräte verkauft werden, entsorgen. Dafür wird bereits beim Kauf eine Entsorgungsgebühr erhoben. Die FDP bittet den Gemeinderat generell darauf zu achten, dass keine Doppelspurigkeiten entstehen.
Grundgebühr allein für FDP nicht genügend
Betreffend des vorgeschlagenen Art. 18 Abs. 2 des Abfallreglementes ist mit Verweis auf die Vollzugshilfe des BAFU 2018 «Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung - Vollzugshilfe für die verursachergerechte Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung» sowie Art. 32a USG und den Bericht über die Schwerpunktprüfung 2019 «Finanzierung der Siedlungsabfälle bei den Gemeinden» vom 9. September 2019 der Gemeindeaufsicht (Amt für Gemeinden) des Kantons St.Gallen zu prüfen, ob eine gebührenmässige Erfassung der Grüngutabfuhr alleine über die Grundgebühr ohne mengenmässige Gebührenkomponente auch unter Berücksichtigung der Begutachtung durch den Preisüberwacher (Gebührenmodellierung etc.) statthaft ist, wenngleich auch die abgestuften Grundgebührenansätze korrigierend wirken (Anleitung und Checkliste zur Festlegung der Gebühren im Bereich Siedlungsabfälle des Preisüberwachers vom September 2019, S. 3 ff.). Siedlungsabfälle, worunter auch das Grüngut gehört, sind verursachergerecht zu verabgaben, was eine alleinige, kostenmässige Erfassung über die Grundgebühr unseres Erachtens nicht abschliessend sicherstellt.
Vorzug für verursachergerechte Gebührenerhebung
Als bürgerlich-liberal denkende Partei sieht die FDP die Einführung neuer (Grund-)Gebühren grundsätzlich kritisch. In diesem Sinne wäre der alleine verursachergerechten Gebührenerhebung (unter Einbezug der Grüngutabfälle) vor der Einführung einer neuen Grundgebühr der Vorzug zu geben.