Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Uznach
12.11.2025
11.11.2025 19:37 Uhr

«Ja, aber» zu Abfallreglement

Mit dem geplanten Ausbau der Grünabfuhr erhofft sich die Uzner Mitte eine Steigerung der Wiederverwertungsquote. (Symbolbild)
Mit dem geplanten Ausbau der Grünabfuhr erhofft sich die Uzner Mitte eine Steigerung der Wiederverwertungsquote. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Manfred Richter
Im Grundsatz unterstützt die Mitte Uznach die Reorganisation und die Grundgebühr-Einführung im neuen Abfallreglement, bringt in ihrer Mitwirkung aber Verbesserungsvorschläge ein.

Die Mitte Uznach befürwortet die Einführung einer Grundgebühr, fordert jedoch klare und nachvollziehbare Kriterien für deren Berechnung. Im aktuellen Entwurf ist unklar, wie die vorgesehenen Bandbreiten der vorgeschlagenen Grundgebühr angewendet werden sollen (Zimmer, Wohnungsfläche, Hausgrösse, etc.).

Aus Sicht der Partei soll die Grundgebühr zudem gemeinsam mit der Grundsteuer erhoben werden, um den administrativen Aufwand für Verwaltung und Bevölkerung möglichst gering zu halten.

Hoffnung auf klare Steigerung der Wiederverwertungsquote

Positiv bewertet wird, dass mit der Grundgebühr die Quersubventionierung durch den Schwarzkehricht eliminiert wird. Mit der Grundgebühr soll eine Erweiterung der Grüngutabfuhr sowie der Kartonsammlung finanziert werden. Viele Haushalte verfügen nur über beschränkte Lagerkapazitäten für Karton und Küchenabfälle, weil diese nur begrenzt in Wohnungen aufbewahrt werden können. Durch diesen einfacheren Zugang erhofft sich die Uzner Mitte eine deutliche Steigerung der Recyclingquote bei Karton und Grüngut.

Ja zu ganzjährig geöffneten Sammelstellen

Die Mitte Uznach spricht sich zugleich für ganzjährig geöffnete Sammelstellen für Sonder- und Giftabfälle, Grubengut, Altmetall und Elektrogeräte aus. Damit können unnötige Fahrten zur nächstgelegenen Sammelstelle in Benken vermieden werden. Ein mindestens zwei- bis dreijähriger Versuchsbetrieb wird begrüsst.

Fragwürdige Verbrennung von Pflanzen-Abfällen

Kritisch beurteilt wird hingegen, dass das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen unter bestimmten Umständen weiterhin erlaubt bleiben soll. Diese Regelung gilt als nicht mehr zeitgemäss, insbesondere da künftig regelmässige und kostenlose Grüngutabfuhren angeboten werden. Obwohl die Reinhalteverordnung des Bundes das Verbrennen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sollte die Gemeinde prüfen, ob eine Einschränkung, insbesondere im Siedlungsgebiet, angezeigt ist.

Die Mitte Uznach / Redaktion Linth24