Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2018 das Musikschulreglement erlassen.
Anlässlich der Sitzung vom 20. Oktober 2020 hat der Gemeinderat den I. Nachtrag zum Musikschulreglement verabschiedet. Dieser war im Zusammenhang mit der Einführung des Rektorates sowie der neuen Schulordnung notwendig.
Infolge Angebots- und Prozessänderungen bei der An- und Abmeldung ist die Überarbeitung bzw. ein II. Nachtrag des Musikschulreglements notwendig.
Fakultatives Referendum bis 12. Dezember 2025
Der II. Nachtrag zum Musikschulreglement wird vom 3. November bis 12. Dezember 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist mit einem Quorum von 399 Unterschriften an den Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald, einzureichen. Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform publikationen.sg.ch statt.
Über die Invollzugsetzung wird der Gemeinderat nach Ablauf des fakultativen Referendums entscheiden.