Im Jahre 1984 wurde für das Gebiet Schulstrasse in Gebertingen ein Gestaltungsplan erlassen, damit eine Überbauung mit Reiheneinfamilienhäuser möglich war. Die Vorgaben der Raumplanung haben sich zwischenzeitlich verändert und der Gestaltungsplan entspricht nicht mehr dem heutigen Zweck der Raumplanung. Der Gemeinderat hat daher entschieden, diesen Gestaltungsplan ersatzlos aufzuheben.
Überarbeiteter Gestaltungsplan von 2000 nicht rechtskräftig
Beim vorgängig durchgeführten Mitwirkungsverfahren ging eine Vernehmlassung aus der Bevölkerung ein. Die Vernehmlassung wies darauf hin, dass der aufzuhebende Gestaltungsplan veraltet sei und im Jahr 2000 die ehemalige Gemeinde Ernetschwil einen überarbeiteten Gestaltungsplan erlassen habe.
Recherchen haben ergeben, dass die Gemeinde Ernetschwil einen überarbeiteten Gestaltungsplan Schulstrasse, Ernetschwil erlassen hatte. Jedoch wurde dieser nach Erledigung des Einspracheverfahrens nicht dem Kanton St.Gallen zur Genehmigung gesendet. Aus diesem Grund ist der überarbeitete Gestaltungsplan aus dem Jahre 2000 nie in Rechtskraft erwachsen und auch nicht gültig.
Um allfällige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wird der im Jahre 2000 erarbeitete Gestaltungsplan bei der Aufhebung ebenfalls erwähnt.
Auflage und Einsprachefrist bis 2. Dezember 2025
Die Aufhebung des Gestaltungsplans Schulhausstrasse, Gebertingen liegt vom 3. November 2025 bis 2. Dezember 2025 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch (amtliche Publikationsplattform) statt.
Einsprachen gegen die Aufhebung des Gestaltungsplans Schulhausstrasse, Gebertingen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald, einzureichen.