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01.11.2025
01.11.2025 00:24 Uhr

Was es für GZO-Neubau bräuchte

Der GZO-Erweiterungsbau ist zu 70 Prozent fertig. Um ihn in Betrieb nehmen zu können, sind zwischen 40 bis 80 Millionen Franken nötig.
Der GZO-Erweiterungsbau ist zu 70 Prozent fertig. Um ihn in Betrieb nehmen zu können, sind zwischen 40 bis 80 Millionen Franken nötig. Bild: GZO
Der Erweiterungsbau des GZO Spital Wetzikon verschlang Unsummen, ist aber auch nach Jahren unfertig. Zürioberland24 fragte, was zur Fertigstellung fehlt und was das kosten würde.

Das erklärte Endziel der GZO AG ist es gemäss Sanierungsplan, in einen Spitalverbund einzutreten, sich also mit anderen Spitälern zusammenzuschliessen. Der Erweiterungsbau spielt dabei eine wichtige Rolle. Dieser wird von der GZO-Führung als Wert angesehen, der in einen solchen Verbund eingebracht werden könnte. Nur: Dieser Erweiterungsbau ist auch sieben Jahre nach dem Spatenstich noch nicht fertiggestellt, seit über einem Jahr steht der Bau still.

An den Informations-Veranstaltungen in Rüti und Wetzikon diese Woche zur bevorstehenden Abstimmung über die 50-Millionen-Kapitalerhöhung kam nicht nur die Frage auf, wie viel Geld bislang in den Neubau geflossen ist, sondern auch, wie viele Mittel es noch braucht, um ihn fertigzustellen. Gemäss Angaben der GZO-Führung wurden bislang 105 Millionen Franken in den Erweiterungsbau gesteckt sowie 70 Millionen Franken in den Altbau samt Beschaffung von Geräten.

Zürioberland24 hat sich bei der GZO AG erkundigt, wie der aktuelle Stand bezüglich Neubau ist und welche Mittel nötig wären, um ihn in Betrieb nehmen zu können.

Zürioberland24: Ist es richtig, dass der Neubau nur zu zirka 70 Prozent fertiggestellt ist?

Hansjörg Herren: Ja, das ist korrekt.

Welche Arbeiten konnten noch nicht fertiggestellt werden?

Der Erweiterungsbau steht als Rohbau. Allerdings variiert der Ausbaustandard von Stockwerk zu Stockwerk. Die Haustechnik ist teilweise eingebracht, aber noch nicht in Betrieb. Teilbereiche der Anbindung an das Haupthaus fehlen noch gänzlich.

«Neben den 20 Millionen Franken, welche die Aktionärsgemeinden mit der Kapitalerhöhung in die Fortsetzung des Bauprojekts investieren würden, ist ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag notwendig, um den Erweiterungsbau fertigzustellen.»
Hansjörg Herren, Direktor des GZO Spital Wetzikon

Wie hoch wären die Gesamtkosten, um den Bau fertigzustellen und in Betrieb nehmen zu können?

Neben den 20 Millionen Franken, welche die Aktionärsgemeinden bei einem positiven Abstimmungsergebnis am 30. November in die Fortsetzung des Bauprojekts bis Niveau «Edel-Rohbau» (sog. Rohbau+) investieren, ist ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag notwendig, um den Erweiterungsbau fertigzustellen.

An der Gläubigerversammlung im September 2025 informierte VR-Präsident Andreas Mika, dass man derzeit die Aufnahme eines neuen Darlehens für die Fertigstellung des Neubaus prüfe. In welcher Höhe soll dieses Darlehen ausfallen?

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Sanierungskonzepts ist eine Subvariante in Entwicklung, welche die Finanzierung zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus vorzeitig lösen könnte. Benötigt würde ein mittlerer zweistelliger Millionen-Betrag. Sollte die Finanzierung des Neubaus bereits in der Nachlassstundung geklärt werden können, gäbe das mehr Planungssicherheit.

«Im vorgelegten Businessplan rechnen wir vorsichtshalber mit der Fortsetzung des stationären Betriebs im Hochhaus.»
Hansjörg Herren

Wie hoch schätzen Sie die Chancen ein, dass sich unter den aktuellen Umständen Darlehensgeber finden lassen?

Es ist nicht unrealistisch. Wir erhalten positive Signale. Allerdings stellen sich noch Fragen zur Besicherung.

Lassen sich für die Fertigstellung überhaupt noch regionale Handwerker finden, wenn etliche am Bau beteiligte Unternehmen noch auf ihr Geld von früheren Arbeiten warten?

Um diese Frage zu beantworten, muss man etwas ausholen: Das GZO war nicht direkter Vertragspartner der Handwerker. Die bestehenden Forderungen der Bauhandwerker richten sich an den Totalunternehmer (Firma Steiner AG, Anm. d. Red.). Für den Fall, dass dieser aufgrund seiner eigenen Insolvenz die Handwerker nicht vollständig bezahlen kann, haben die Handwerker auf dem Grundstück des GZO Bauhandwerker-Pfandrechte eingetragen. So ist es ihnen möglich, bei Bedarf, ihren Ausstand beim GZO einzufordern. Diese Forderungen werden im Sanierungskonzept des GZO berücksichtigt. Auf diesem Hintergrund sind wir zuversichtlich, dass auch regionale Handwerksbetriebe bereit sind, weiterzubauen.

Ist der Verwaltungsrat im Gespräch mit potenziellen Darlehensgebern und zählen auch die Aktionärsgemeinden dazu?

Ja, der Verwaltungsrat ist im Gespräch mit potentiellen Darlehensgebern. Und nein, die Aktionärsgemeinden gehören nicht dazu. Der Beitrag der Aktionärsgemeinden beschränkt sich auf die Kapitalerhöhung, über die am 30. November abgestimmt wird.

Angenommen das Geld für den Neubau käme zusammen: Wie lange würde es dauern, um den Neubau fertigzustellen?

Wir möchten dazu aktuell noch keine Aussage machen.

Fallen derzeit, selbst wenn der Bau stillsteht, Kosten an?

Im vergangenen Jahr wurden letzte Arbeiten freigegeben, die zum Ziel hatten, das Neubauprojekt vor Witterungseinflüssen, Verschleiss und Substanzverlust zu schützen. Diese Arbeiten erfolgten unter den finanziellen Restriktionen der Nachlassstundung, in enger Abstimmung mit den Sachwaltern. Für den fortlaufenden Werterhalt sind für Bausicherung, Heizung, Unterhalt und Versicherung etc. monatlich rund 10'000 Franken budgetiert.

Mit den 230 Mio. Franken – 170 Mio. aus der Anleihe sowie 60 Millionen aus einem Schuldschein-Darlehen – hätte nicht nur der Erweiterungsbau entstehen, sondern auch das Haupthaus saniert werden sollen. Ist das korrekt?

Die mit dem Totalunternehmer vereinbarten Gesamtkosten beliefen sich auf rund 225 Mio. Franken inkl. Sanierung der bestehenden Gebäude.

Welcher Betrag war für die Sanierung des Haupthauses vorgesehen?

Da Neubau und bestehende Gebäude in der Planung und Umsetzung ineinandergreifen, kann diese Frage rückblickend nicht in Kürze beantwortet werden. Das war unter anderem auch Gegenstand der Diskussion mit dem Totalunternehmer.

Welche Sanierungen am Haupthaus wären notwendig und in welcher Höhe?

Die zu investierende Summe für die Instandhaltung des Hochhauses hängt einerseits davon ab, ob und wann der Neubau fertiggestellt werden kann. Andererseits ist die Investitionssumme abhängig vom Nutzungszweck.

Für einen Beherbergungsbetrieb (Nutzung als Bettenstation) sind die Brandschutzvorschriften zum Beispiel deutlich schärfer als bei der Nutzung für ambulante Sprechstunden oder bei einer Stilllegung der oberen Stockwerke. Im vorgelegten Businessplan rechnen wir vorsichtshalber mit der Fortsetzung des stationären Betriebs im Hochhaus.

In den vergangenen zehn Jahren erwirtschaftete das GZO aus dem laufenden Betrieb 115 Mio. flüssige Mittel, in den nächsten zehn Jahren rechnen wir mit 90 Mio., die wir aus eigener Kraft, ohne Fremdfinanzierung, erwirtschaften können. Mit diesem Kapital können alle Investitionen, die auf das Spital zukommen, grundsätzlich gedeckt werden, auch Investitionen in Geräte und IT.

Nachhaltig sind solche Investitionen in einen Bau aus den 1970-er Jahren aber nicht, da es sich lediglich um Instandhaltungen handelt und nicht um eine Sanierung im eigentlichen Sinn. Darum sind wir im Anschluss an die Nachlassstundung an einer raschen Fertigstellung des Neubaus interessiert und an einem Umzug der Bettenstationen in den Neubau.

Würden Mittel von der Kapitaleinlage der Gemeinden dafür verwendet?

Nein. Die Instandhaltung der bestehenden Gebäude, und dazu gehören auch Brandschutzmassnahmen, kann und muss aus eigener Kraft finanziert werden.

Was ist ein Edel-Rohbau?

Der Begriff «Edelrohbau» ist ein im Bauwesen gängiger Begriff. Er beschreibt eine fortgeschrittene Rohbauphase. Der Edelrohbau ist ein Rohbau mit vorbereiteten technischen Installationen und teilweise fertiggestelltem Innenausbau. Er enthält mehr als ein normaler Rohbau, der meist nur Tragwerk, Dach und Fassade umfasst, aber weniger als ein bezugsfertiges Gebäude.

Barbara Tudor, Zürioberland24 / Linth24