Die Kosten der Abfallbeseitigung können nicht mehr mit den heutigen Gebühreneinnahmen der Grundgebühr gedeckt werden. Der Gemeinderat Gommiswald möchte darum eine verursachergerechte Grüngutgebühr einführen. Die stetig steigenden Aufwände – insbesondere bei der Sammlung und Entsorgung des Grünguts – führten dazu, dass das Eigenkapital dieser Spezialfinanzierung aufgebraucht wurde.
Um die Finanzierung langfristig zu sichern und fair zu gestalten, hat der Gemeinderat beschlossen, die Grüngutentsorgung künftig verursachergerecht abzurechnen. Neu sollen die Kosten zu rund 70 % über eine Grüngutgebühr und zu 30 % über die Grundgebühr finanziert werden. Im Gegenzug wird die Grundgebühr leicht reduziert.
Rückmeldungen aus der Mitwirkung
Der Gemeinderat hat die Bevölkerung im Mitteilungsblatt «über üs», Ausgabe Juni 2025 über die Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr informiert und das ausgearbeitete Konzept sowie den dafür notwendigen Nachtrag zum Abfallreglement mit Gebührentarif vom 30. Mai bis 6. Juli 2025 der Mitwirkung unterstellt. Über 30 Personen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die Rückmeldungen zeigen, dass grundsätzlich eine gewisse Akzeptanz für eine verursachergerechte Grüngutgebühr besteht. Gleichzeitig wurden auch kritische Anmerkungen eingebracht. Mehrere Mitwirkende äusserten Bedenken zu den vorgeschlagenen Tarifen, zur Berechnungsgrundlage und zur Reduktion der Grundgebühr sowie weiteren Anliegen.
Sämtliche Mitwirkungseingaben wurden zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Gemeinderates beantwortet.
Überprüfung durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat hat sich intensiv mit den eingebrachten Themen auseinandergesetzt und auch die Berechnungen verifiziert und neu kalkuliert. Zudem wurden verschiedene Grüncontainer gewogen, um ein durchschnittliches Gewicht zu berechnen. Ebenso wurden Gespräche mit dem Preisüberwacher über mögliche alternative Gebührenmodelle geführt. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Einführung einer verursachergerechten Grüngutgebühr mittels Containermarken die fairste Lösung ist und daher vom Preisüberwacher favorisiert wird.
Der Gemeinderat hält daher am gewählten Modell fest, wird aber aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse die Gebühren sowohl für die Grüngutgebühr (Einmalleerungen und Jahresgebühr) wie aber auch die Grundgebühr senken.
Für die Berechnung der Jahresgebühr wurden 20 Leerungen berechnet, dabei sind mindestens zwei Leerungen pro Jahr gratis. Die Gebühren wurden wie folgt festgelegt:
Grundgebühr
- Pro Wohnung bzw. Gewerbebetrieb Fr. 70.00 (70.00) bisher 80.00
- Pro Wohnwagen Fr. 35.00 (35.00) bisher 40.00
Verursachergerechte Grüngutgebühr
| Grösse Behälter | Einmalleerung | Jahresvignette | 
| 60 Liter | Fr. 2.50 (3.00) | Fr. 45.00 (60.00) | 
| 140 Liter | Fr. 5.00 (6.00) | Fr. 90.00 (120.00) | 
| 240 Liter | Fr. 10.00 (12.00) | Fr. 180.00 (240.00) | 
| 770 Liter | Fr. 30.00 (36.00) | Fr. 540.00 (720.00) | 
| Bündel max. 25 kg und 150 cm Länge | Fr. 5.00 (6.00) | – | 
In Klammer die ursprüngliche Gebühr.
Für die Gebühr soll für die Einmalleerungen Marken und für die Jahresgebühr eine Vignette für die entsprechenden Behälter erworben werden können.
Der Preisüberwacher redet mit
Der neue Gebührentarif wurde erneut dem eidgenössischen Preisüberwacher zur Prüfung eingereicht. Nach Abschluss dieser Prüfung soll der I. Nachtrag zum Abfallreglement vom Gemeinderat erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Anschliessend wird die Bevölkerung über das weitere Vorgehen und die Inkraftsetzung sowie den definitiven Gebührentarif informiert.
Der Gemeinderat bedankt sich herzlich für die aktive Mitwirkung und das grosse Interesse der Bevölkerung. Das Ziel bleibt, eine nachhaltige, faire und finanzierbare Abfallbewirtschaftung sicherzustellen, die sowohl ökologische wie auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
