Wollen wir eine auf Jahrzehnte geplante Bauabfalldeponie, die unser Grund- und Trinkwasser «schleichend» vergiftet und damit neben der Umwelt auch unsere Gesundheit ernsthaft gefährdet und via eingeatmeten Nano-Asbestfeinstaub zu einem unheilbaren Brustwandtumor führen kann?
Die sehr brisante Abfalldeponie in unmittelbarer Nachbarschaft des Joner Rietes und nahe gelegenen Joner Trinkwassersammelstelle wurde bisher im Geheimen, ganz ohne demokratische Mitwirkung, noch vom ehemaligen Stadtrat geplant und soll nun laut aktuellem Info-Schreiben der Stadt RJ mit einem «Deponie-Franken» bewilligt werden. Das gleicht einem Ablasshandel!
Die Langzeitwirkung der auch nur minimal konzentrierten hochtoxischen Substanzen auf die Insekten, Amphibien und unsere Gesundheit wird unterschätzt und untergräbt den vom Bund (BAFU) gesetzlich ab Anfang 2026 vorgesehen Massnahmen zur Abfall-Kreislaufwirtschaft.
Neben den sog. Ewigkeitschemikalien (PFAS) u.a. im Beton sind v.a. die krebserregenden teerhaltigen Giftstoffe (PAK) im Asphalt ein ernsthaftes Umwelt- und Gesundheitsproblem.
Es braucht geeignete zentrale Standorte für möglichst alle Deponie-Typen B-F, die bei den immer stärkeren Regenfällen auch das abgesickerte Wasser zur Aufbereitung abfangen können.
Für die vom Bund festgeschriebene Kreislaufwirtschaft ist am besten eine gesamtschweizerische Strategie der Abfalldeponie-Entsorung notwendig, die von unabhängigen und geschulten Spezialisten kontrolliert und geführt wird. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist zwingend notwendig.
Ganz abgesehen von den Nano-Asbestnadeln, die ungeschützt schwebend in der Deponieumgebung lungengängig und damit von Jedermann tief eingeatmet werden können und zu einem unheilbaren Mesotheliom führen kann.
Wir erinnern uns an die Einwohner der Nachbarschaft der Eternitfirma in Niederurnen, die bis zum Verbot vom Asbest 1990 an den Folgen der lungengängigen Asbestfeinstaubexposition gestorben sind, obwohl sie nie in der Firma gearbeitet haben (von den betroffenen wegen Asbestfolgen gestorbenen Eternitarbeitern will ich gar nicht reden!).
Wird eine konsequente Sorgfaltspflicht und Meldepflicht der privaten Baufirmen beim Abbruch von allen vor 1990 gebauten Gebäuden eingehalten, so dass die potenziellen asbesthaltigen Abfälle auch in absolut luftdichten Behältern transportiert und schlussendlich gelagert werden?