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Schänis
23.10.2025
23.10.2025 13:41 Uhr

Wolfschlaggasse-Projekt liegt auf

Kartenausschnitt zur projektierten Strassensanierung der Wolfschlaggasse in Schänis.
Kartenausschnitt zur projektierten Strassensanierung der Wolfschlaggasse in Schänis. Bild: Marty Ingenieure AG / Politische Gemeinde Schänis
Nach der Mitwirkung ohne Eingabe legt der Gemeinderat Schänis den Teilstrassenplan und das Strassenprojekt zur Sanierung der Wolfschlaggasse mit Asphalteinbau bis 19. November auf.

Auf die Mitte September abgeschlossene Mitwirkung folgt die öffentliche Auflage des Teilstrassenplanes und Strassenprojektes für die Sanierung der Wolfschlaggasse. Die dreissigtägige Einsprachefrist läuft bis 19. November 2025.

Einbau von Asphaltbelag auf rund 400 Metern Länge

Über das Strassenprojekt wurde in der Augustausgabe der LinthSicht ausführlich berichtet. Die wichtigsten Eckdaten des Projekts präsentieren sich wie folgt:

  • Beim vom Strassenprojekt betroffenen Abschnitt handelt es sich um eine Gemeindestrasse dritter Klasse.
  • Mit der Umsetzung des Strassenprojektes wird weder die Klassierung noch der Umfang der klassierten Verkehrsfläche geändert.
  • Auf einem Teilabschnitt der Wolfschlaggasse von rund 400 Metern Länge wird anstelle des heutigen Kiesbelages ein Asphaltbelag eingebaut. Der Asphaltbelag macht die Strassen stabiler und widerstandsfähiger. Der künftige Unterhaltsaufwand wird dadurch geringer.
  • Im Zuge der Umsetzung werden verschiedene Werkleitungen angepasst. Die Werkleitungsarbeiten sind nicht Teil des vorliegenden Strassenprojektes. Dennoch liegen die entsprechenden Angaben informativ den Projektunterlagen bei.
  • Die Kosten für die Erstellung der Meteorwasserleitungen gehen vollumfänglich zulasten der Politischen Gemeinde Schänis (Kostenschätzung: Fr. 106'000).
  • An den Kosten für den Hocheinbau (Kostenschätzung: Fr. 95'000) beteiligt sich die Politische Gemeinde Schänis mit Fr. 25'000. Des Weiteren ist ein Beitrag des Amtes für Landwirtschaft (Kantonsbeitrag) zu erwarten. Für die nach Abzug der Gemeinde- und Kantonsbeiträge verbleibenden Kosten legte der Gemeinderat mittels Beitragsplan Grundeigentümerbeiträge fest. Wer Grundeigentümerbeiträge leisten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Beitragsplan in Kenntnis gesetzt (Art. 42 Abs. 2 Strassengesetz).
  • Im Rahmen der Mitwirkung waren keine Eingaben zu verzeichnen.
Gemeinderat Schänis/LinthSicht / Redaktion Linth24