Wegen Proteste aus der Bevölkerung hat der Glarner Landrat im Jahre 2019 nach einer breiten Diskussion die Windenergiezonen bei Bilten aus dem Richtplan gestrichen. Jetzt möchte der Regierungsrat diese Entscheidung nach nur sechs Jahren wieder kippen.
Neu doppelt so viele Windräder
In der Richtplananpassung 2024 hat er die Gebiete Bilten Ost und Bilten West erneut als Eignungsgebiete für Windkraftanlagen aufgenommen. Geplant sind jetzt sogar 12 Windräder – mehr als doppelt so viele wie im früheren Projekt von 2019!
Argumente von LinthGegenwind
In der Medienmitteilung argumentiert der Verein:
- 2019 hat der Landrat die Windenergiezonen in Bilten aus guten Gründen gestrichen, nämlich um ein intaktes Siedlungsgebiet zu erhalten, zum Schutz der Landschaft und unserer Lebensqualität. Diese demokratische Entscheidung darf nach nur 6 Jahren nicht wieder umgestossen werden!
- Keine Windräder in dichtbesiedeltem Gebiet! Die Anwohner sind Lärm, Schattenwurf, nächtlichem Blinklicht und visueller Belästigung ausgesetzt. Der Lärm kann sogar die Gesundheit beeinträchtigen (gemäss WHO-Leitlinien). Die Windräder sind schädlich für die Natur, stellen eine tödliche Falle für Vögel und Fledermäuse dar und beeinträchtigen die umliegenden Naherholungsgebiete. Sie schaden der Standortattraktivität und haben einen negativen Einfluss auf die Immobilienpreise.
- Der Schutz der Menschen, die in dieser Region wohnen, muss in jedem Fall Vorrang haben.
- Bilten droht regelrecht eingekesselt zu werden, sollte zusätzlich die geplante Windenergiezone in Schänis mit 6 Windrädern realisiert werden.
- Der Kanton Glarus ist – anders als vom Regierungsrat dargestellt – nicht verpflichtet, Windenergiezonen bei Bilten auszuweisen. Der Schaden wäre insgesamt viel grösser als der Nutzen.
- Der Kanton Glarus produziert heute schon dreimal mehr erneuerbaren Strom als im Kanton selbst verbraucht wird.
NEIN zu 12 geplanten Windrädern
LinthGegenwind hat daher eine Petition an den Glarner Landrat lanciert, die alle Glarner Landräte dazu auffordert, die Windenergie-Eignungsgebiete «Bilten Ost» und «Bilten West» in der Richtplananpassung 2024 nicht zu genehmigen.