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Eschenbach
06.10.2025

Verlängerte Grabesruhe

 Auf den Friedhöfen in Eschenbach wurde die Grabesruhe verlängert. (Archivbild)
Auf den Friedhöfen in Eschenbach wurde die Grabesruhe verlängert. (Archivbild) Bild: Stefan Knobel, Linth24
Wegen der Revision/dem Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement per 1. Januar 2025 wurde die Grabesruhe von Urnenreihengräbern auf Friedhöfen von 10 auf 20 Jahre verlängert.

Eine Ausnahme besteht beim Friedhof Goldingen. Dort betrug die Grabesruhe bereits zuvor 20 Jahre. Bei den Urnenwänden bzw. Urnennischen wurde die Grabesruhe von 10 Jahren belassen.

Gesetzliche Grabesruhe

Die Gräber auf allen Friedhöfen werden frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe geräumt. Die gesetzliche Grabesruhe beträgt nun bei Erdbestattungen und Urnenreihengräbern von Erwachsenen 20 Jahre, bei Kindern 15 Jahre und bei Urnenbeisetzungen in/an der Urnenwand bzw. Urnennische und im Gemeinschaftsgrab 10 Jahre.

Grabräumung wird schriftlich angekündigt

Der Erbenvertretung bzw. die Kontaktperson, welche beim Todesfall erfasst wurde, oder entsprechende Nachkommen, werden über die Grabräumung schriftlich vom Bestattungsamt informiert.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bestattungsamt gerne zur Verfügung:
Mail bestattungsamt@eschenbach.ch.
Telefon 055 286 15 90.

www.eschenbach.ch/Linth24