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Benken
05.10.2025
05.10.2025 07:32 Uhr

Versteigerung von zwei Pferden

Rebelde und Ramalhete werden versteigert.
Rebelde und Ramalhete werden versteigert. Bild: www.benken.ch/zVg/Collage: Linth24
Am Dienstag, 7. Oktober 2025, 10:00 Uhr, findet in Benken eine betreibungsamtliche Versteigerung zweier Pferde statt. Besichtigungen sind am Tag der Versteigerung möglich.

Am 7. Oktober 2025 um 10:00 Uhr findet beim Pensionsstall des Gläubigers, Hans Bernhardhof 4, 8717 Benken, die öffentliche Versteigerung der nachfolgend aufgeführten Pferde statt.

Eine Besichtigung der Pferde ist am selben Tag von 09:00 bis 09:45 Uhr am genannten Ort möglich.

Pfand

1) Pferd, Rebelde,
Geburt: 06.01.2021, männlich, Rasse: Lusitano, Heimtier,
UELN: 620001003537747, Mikrochip: 620098500219025, TVD-Nr. 1139785,
betreibungsamtliche Schätzung, CHF 5'000.00.

Rebelde. Bild: www.benken.ch/zVg

2) Pferd, Ramalhete,
Geburt: 05.04.2021, männlich, Rasse: Lusitano, Heimtier,
UELN: 620001003614654, Mikrochip: 620098500200505, TVD-Nr. 1139785,
betreibungsamtliche Schätzung, CHF 8'500.00.

Ramalhete. Bild: www.benken.ch/zVg

Steigerungsbedingungen

1. Der Zuschlag wird der bzw. dem Meistbietenden, nach dreimaligem Aufruf des höchsten Angebotes erteilt.

2. Der Zuschlagspreis ist sofort bar zu bezahlen. Die Übergabe des Steigerungsguts erfolgt erst nach Bezahlung des Zuschlagspreises.

3. Bezahlt die Ersteigerin oder der Ersteigerer den Zuschlagspreis nicht sofort in bar, wird der Zuschlag aufgehoben und der Steigerungsakt wiederholt.

4. Die Ersteigerin bzw. der Ersteigerer hat das ersteigerte Tier bzw. die ersteigerten Sachen sofort nach Schluss der Steigerung in Besitz zu nehmen und wegzuschaffen. Für jeden nach dem Zuschlag entstehenden Schaden wird die Haftung abgelehnt.

5. Jegliche Gewährleistung sachlicher und rechtlicher Natur wird hiermit ausdrücklich wegbedungen.

6. Die Ersteigerin bzw. der Ersteigerer hat auf Verlangen ihren bzw. seinen Namen und die genaue Wohnadresse anzugeben.

7. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Betreibungskreis Benken-Kaltbrunn-Schänis für in einer Zwangsverwertung veräussertes Gantgut nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.

8. Das Minimalangebot beträgt CHF 0.00. Jedes weitere Angebot muss um mindestens CHF 100.00 höher liegen als das Vorangegangene.

Kontaktstelle
Betreibungkreis Benken-Kaltbrunn-Schänis
Zentrumstrasse 4
8717 Benken SG
055 293 30 31
betreibungsamt@benken.sg.ch

www.benken.ch/Linth24