Die Änderungsauflage der Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan) lag vom 13. Juni bis 12. Juli 2025 zur Einsprache auf.
Die eingegangenen Einsprachen hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. August 2025 behandelt und wird die Erlasse vom 12. September bis 21. Oktober 2025 dem fakultativen Referendum unterstellen. Die Erlasse können auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik «Aktuelles» eingesehen werden und liegen im Eingangsbereich Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, zur Einsicht auf.
325 Unterschriften für fakultatives Referendum
Die Unterlagen zur Ergreifung des fakultativen Referendums können bei der Gemeindekanzlei abgeholt werden. Das fakultative Referendum kommt zustande und eine Urnenabstimmung kann somit verlangt werden, wenn innert der Referendumsfrist von 40 Tagen 325 Unterschriften von in Kaltbrunn stimmberechtigten Bürgern und Bürgerinnen bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.