Aufgrund des Verdachts auf Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung wurde ein Massagesalon kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass zwei weibliche Personen ohne Arbeitsbewilligung als Masseurinnen tätig waren. Die zwei Frauen besitzen eine thailändische Staatsbürgerschaft mit Aufenthaltstitel der Slowakei und sind im Alter von 35 und 45 Jahren. Sie wurden festgenommen und bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zur Anzeige gebracht.
Wegweisung und zweijähriges Einreiseverbot für Frauen
Durch das Amt für Migration wurden die Frauen aus der Schweiz weggewiesen. Weiter wurde ihnen ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein auferlegt.