Das sind die Corona-Regeln für die ganze Schweiz, die ab Donnerstag gelten:
- Überall, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht – auch im Freien.
- Maskenpflicht gilt auch am Arbeitsplatz, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, und ab Sekundarstufe II.
- In Restaurants und Bars dürfen nur 4 Personen an einen Tisch, Sperrstunde gilt zwischen 23 und 6 Uhr
- Discos und Tanzlokale müssen schliessen.
- Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten (Kultur, Fußball, Eishockey etc.). Ausnahme: Parlaments- und Gemeindeversammlungen
- Privat dürfen sich maximal 10 Personen treffen.
- Sportliche oder kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind verboten (ausser Kinder unter 16 Jahren).
- Professionelle Trainings und Wettkämpfe dürfen noch durchgeführt werden.
- Hochschulen müssen auf Fernunterricht wechseln (ab 2.11.2020), in obligatorischen Schulen ist Fernunterricht möglich.
- Schnelltests werden ab nächster Woche eingesetzt. Da diese weniger zuverlässig als herkömmlichen PCR-Tests sind, müssen positiv Getestete zwar in Isolation, sich aber später per PCR-Test nochmals testen lassen.
- Kurzarbeit wird etwas ausgeweitet: Rückwirkend haben auch Angestellte auf Abruf einen Anspruch, wenn sie unbefristet angestellt werden.
Wie lange diese Maßnahmen gelten, bleibt vorerst offen...