Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung sind bei der kantonalen Kulturförderung 117 Gesuche für einen Werkbeitrag eingegangen. 51 dieser Gesuche stammen aus der Bildenden Kunst, 22 aus der Musik, je 14 aus den Sparten Literatur sowie Angewandte Kunst und Design, 9 aus Geschichte und Gedächtnis sowie 7 aus Tanz und Theater. Zwölf Kulturschaffende haben sich um einen dreimonatigen Aufenthalt in Rom beworben. Dank einer Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur des Fürstentums Liechtenstein kann der Kanton zudem einen dreimonatigen Aufenthalt in Berlin anbieten. Sechs Kulturschaffende haben sich dafür beworben.
Werkbeitrag von 20'000 Franken oder Reise für 9'000 Franken
Die Fachjurys der einzelnen Sparten haben 18 Vorhaben ausgewählt, die nun mit einem Werkbeitrag von je 20'000 Franken unterstützt werden. Vier Personen erhalten zwischen Dezember 2025 und November 2026 je einen dreimonatigen Aufenthalt in Rom oder Berlin und werden für diese Zeit mit einem Beitrag von je 9'000 Franken unterstützt.
Förderung für künstlerischen Freiraum
Mit den Werkbeiträgen und den Atelieraufenthalten fördert der Kanton Vorhaben von Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten. Die finanzielle Unterstützung soll den Kulturschaffenden den nötigen Freiraum geben, um ihre Ideen, Vorhaben und Werke auszuarbeiten, ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln oder ihre Recherchen zu vertiefen. Die Kriterien für die Auswahl sind nebst ausreichendem Bezug zum Kanton St.Gallen Relevanz, Ausstrahlung, Eigenständigkeit sowie Professionalität.
Folgende Personen erhalten dieses Jahr einen Werkbeitrag oder einen Atelieraufenthalt in Rom/Berlin (keine Personen mit Bezug zum Linthgebiet):