Das Protokoll der Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Schänis vom 4. April 2025 liegt in Anwendung von Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) in der Zeit vom 18. April bis 1. Mai 2025 im Foyer des Gemeindehauses öffentlich auf. Ebenso kann das Protokoll unter www.schaenis.ch (Rubrik «Neuigkeiten») digital eingesehen werden.
Beschwerdemöglichkeiten
Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.