Das Protokoll der Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Schänis vom 14. April 2023 liegt in Anwendung von Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) in der Zeit vom 28. April bis 11. Mai 2023 im Foyer des Gemeindehauses öffentlich auf. Ebenso kann das Protokoll unter www.schaenis.ch digital eingesehen werden.
Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.