Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Region
28.02.2025
28.02.2025 15:06 Uhr

5-mal betrunken oder fahrunfähig

Bei Kontrollen erwischte die Kantonspolizei St.Gallen fünf alkoholisierte oder fahrunfähige Verkehrsteilnehmer, die nun angezeigt werden. (Symbolbild)
Bei Kontrollen erwischte die Kantonspolizei St.Gallen fünf alkoholisierte oder fahrunfähige Verkehrsteilnehmer, die nun angezeigt werden. (Symbolbild) Bild: Kapo SG
In den vergangenen zwei Nächten zog die Kantonspolizei St.Gallen bei Kontrollen vier Betrunkene und einen Fahrunfähigen aus dem Strassenverkehr, darunter in Gommiswald und Wagen.

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, zwischen Mitternacht und 02:30 Uhr, wurden in Wil eine 77-jährige Autofahrerin und ein 61-jähriger Autofahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Beide waren alkoholisiert unterwegs. Die durchgeführte Atemalkoholmessung ergab jeweils einen zu hohen Wert. Ihnen wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.

Alkoholisiert in Gommiswald – fahrunfähig in Wagen

Am Donnerstagabend, kurz vor 21:30 Uhr, meldete eine Drittperson der Kantonalen Notrufzentrale St.Gallen ein Auto mit auffälliger Fahrweise in Gommiswald. Die wenig später durchgeführte Atemalkoholmessung bei einem 43-jährige Autofahrer ergab einen zu hohen Wert. Ihm wurde ein mehrstündiges Fahrverbot ausgesprochen.

Ebenfalls am Donnerstagabend, kurz nach 23 Uhr, wurde in Wagen ein 41-jähriger Autofahrer kontrolliert. Die Polizisten stuften den Mann als fahrunfähig ein. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Der ausländische Führerausweis wurde ihm für die Schweiz aberkannt.

Einreise am Zoll mit über 0.84 mg/l Atemalkohol

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, kurz nach 4 Uhr, hielten Angehörige des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit am Grenzübergang St. Margrethen einen 32-jährigen Mann an. Eine später durch die Polizei durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.84 mg/l. Auch ihm wurde der ausländische Führerausweis für die Schweiz aberkannt.

Fünf Anzeigen und allfällige Administrativmassnahmen

Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Zudem prüfen die zuständigen Zulassungsbehörden allfällige Administrativmassnahmen.

Kapo SG / Redaktion Linth24