Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen vom 7. Februar 2025 liest sich wie die Chronologie einer misslungenen Integration eines ausländischen Zuzügers. Im Fokus steht J.S., 31-jähriger Immigrant aus Poliçkë im Kosovo.
Der Mann zog per 1. Januar 2024 nach St. Gallenkappel. Doch er verpasste es, sich fristgerecht auf der Gemeinde anzumelden. Im Strafbefehl heisst es: «…wobei er sich erst am 3. 4. 2024 beim Einwohneramt der Gemeinde anmeldete, obwohl er dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug in die Gemeinde, das heisst spätestens am 15. 1. 2024, hätte tun müssen».
Würgegriff am Bahnhof Uznach
Damit begann die Karriere von J.S. als Gesetzesübertreter erst so richtig. Unter «Sachverhalt 2» heisst es im Strafbefehl:
«Am 28. 6. 2024 ca. 18.15 Uhr packte der Beschuldigte in Uznach beim Bahnhofsplatz, Avec-Shop, S.A. unvermittelt mit seiner rechten Hand an dessen Hals und würgte ihn während ca. fünf Sekunden leicht. S.A. konnte sich schnell aus dem Griff lösen, indem er die Hand des Beschuldigten wegestossen hatte, wodurch S.A. weder am Körper noch an der Gesundheit geschädigt wurde. Der Beschuldigte nahm dabei mit seinem Tun zumindest in Kauf, in einer das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass überschreitenden Weise physisch auf einen Menschen einzuwirken».
Wissentliche Ehrverletzung
Doch damit nicht genug: Weiter habe der Beschuldigte zum vorgenannten Zeitpunkt S.A. als «Fettsack» betitelt. Dadurch habe er das Opfer in dessen Ehre angegriffen – wissentlich.
Ausserdem machte der Beschuldigte gegenüber S.A. und weiteren Personen folgende Aussagen: «Ich mach euch alle kalt», «ich mach euch fertig, ihr werdet es sehen, ich mach euch kalt», «ihr könnt rufen, wen ihr wollt, ich mache alle fertig, ich stech alle ab» und «ich gib der eimol eis und mach di kaputt».
Messerklinge ausgefahren
Während dieser Äusserungen nahm der Beschuldigte mit seiner linken Hand ein Cutmesser aus seiner Hosentasche, fuhr die Messerklinge aus und fuchtelte damit herum. S.A. und seine Partnerin befürchteten die Verwirklichung des Angedrohten.
Last but not least wird dem Beschuldigten (unter «Sachverhalt 3») vorgeworfen, «unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert zu haben». Die Rede ist von Joints, Kokain und MDMA (synthetische Amphetamine).
Per Strafbefehl wird J.S. in allen Punkten schuldig gesprochen. Zur Busse von 660 Franken kommen Verfahrenskosten, diverse Gebühren und besondere Auslagen. Gesamtbetrag der staatsanwaltschaftlichen Rechnung: 3380 Franken.