Der Mann verschickte die Gebühren-Rechnungen unter verschiedenen Fantasie-Bezeichnungen wie etwa «Bundeswirtschaftssenat», «Bundesverband Digitale Wirtschaft» oder «Schweizerische Digitale Wirtschaft und Medien». Das ist einem Strafbefehl der St.Galler Staatsanwaltschaft zu entnehmen.
Briefe mit geschütztem Wappen der Eidgenossenschaft
In seinen Briefen verwendete der Mann geschützte Wappen der Schweizer Eidgenossenschaft und forderte die Empfänger auf, eine Gebühr für eine elektronische Registrierung der neuen Firmeneinträge zu bezahlen. Die Höhe der jeweils geforderten Summe bewegte sich zwischen 49 und 464 Franken. Der Mann agierte von seinem Wohnort in Walenstadt SG aus, täuschte aber eine Adresse in Zürich vor. Dort mietete er jedoch lediglich ein Postfach.
291 Empfänger solcher Briefe bezahlten die Gebühr ein, wie dem Strafbefehl weiter zu entnehmen ist. So ergaunerte sich der Mann insgesamt 48'541 Franken, bis ihm die Behörden auf die Schliche kamen.
Geldstrafe, Busse, Verfahrenskosten und Forderungen
Die Staatsanwaltschaft sprach ihn wegen unlauterem Wettbewerb und dem Verstoss gegen das Wappenschutzgesetz schuldig. Nebst der Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken, aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren, verurteilte sie den Mann zu einer Busse von 1'080 Franken. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten bezahlen und Forderungen von Privatklägern begleichen. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig.