Damit Autofahrerinnen und Autofahrern eine Ordnungsbusse erspart bleibt, braucht es die Vignette 2025. Mit der bekannten farbigen Klebevignette erhebt der Bund in der Schweiz eine Gebühr für die Benützung der Nationalstrassen. Dabei fallen nur nationale Schnellstrassen der 1. und 2. Klasse unter die Gebührenpflicht.
Die Klebevignette muss bei Motorfahrzeugen mit Frontscheibe auf die Innenseite der Scheibe geklebt werden. Dabei muss sie von aussen gut sichtbar sein, darf aber die Sicht durch die Scheibe nicht behindern. Sie soll hinter dem Rückspiegel oder am fahrerseitigen Rand der Frontscheibe angebracht werden. Bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern muss die Vignette an einem leichtzugänglichen Fahrzeugteil angebracht werden, das nicht auswechselbar ist.
Seit 2023 bietet der Bund die E-Vignette an. Im Unterschied zur Klebevariante, ist die elektronische Variante mit dem Kontrollschild verknüpft. Über den offiziellen Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (www.e-vignette.ch) kann die Vignette erworben werden.