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Kaltbrunn
22.01.2025

Kosten Nachführung Vermessung

In Kaltbrunn werden die tatsächlichen Kosten für die Nachführung der amtlichen Vermessung weiterhin den Verursachern verrechnet. (Themenbild)
In Kaltbrunn werden die tatsächlichen Kosten für die Nachführung der amtlichen Vermessung weiterhin den Verursachern verrechnet. (Themenbild) Bild: Unsplash: Scott Blake
Kaltbrunns Gemeinderat hat ein revidiertes Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung erlassen und bis 25. Februar dem fakultativen Referendum unterstellt.

Das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung vom 17. April 1997, in Kraft seit 1. Mai 1997, ist aufgrund einer formell geänderten Gesetzgrundlage der kantonalen Vermessungsverordnung ohne materielle Auswirkungen zu revidieren.

Unveränderter Inhalt dieses Reglementes ist und bleibt die direkte Verrechenbarkeit der tatsächlichen Kosten für die Nachführung der amtlichen Vermessung gemäss den vom Bau- und Umweltdepartement genehmigten Leistungs- und Regietarifen an die Verursacher. Die Verrechnung wird direkt vom Nachführungsgeometer an die Verursacher vorgenommen.

Fakultatives Referendum nötig bis 25. Februar 2025

Der Gemeinderat hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums das revidierte Reglement erlassen und das aktuell noch gültige Reglement per Rechtskraft des neuen Erlasses ausser Kraft gesetzt. Nach Gemeindegesetz und Gemeindeordnung unterliegt der Erlass resp. die Aufhebung von allgemeinverbindlichen Reglementen dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist läuft vom 17. Januar bis 25. Februar 2025. Ein Referendumsbegehren hat 325 gültige Unterschriften von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, wohnhaft in Kaltbrunn, aufzuweisen. Der Unterschriftenbogen ist auf der Gemeindekanzlei zu beziehen. Der Referendumserlass liegt im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn auf.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben an den Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, einzureichen.

Dokumente (externe Direktlinks)

Gemeinderat Kaltbrunn/LinthSicht / Linth24