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Kaltbrunn
17.01.2025

Anpassung Energiefördermassnahmen

In Kaltbrunn gibt's Änderungen bei den Energiefördermassnahmen.
In Kaltbrunn gibt's Änderungen bei den Energiefördermassnahmen. Bild: zVg/Collage: Linth24
Ab 2025 werden Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien ab 70 kW Leistung vom Bund finanziert. Der Gemeinderat hat darum eine Anpassung der Energiefördermassnahmen beschlossen.

Der Kaltbrunner Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024 auf Antrag der Energiekommission und Empfehlung der Energieagentur beschlossen, den Ersatz von fossilen Heizungsanlagen durch erneuerbare Energien nur noch bis zu einer Leistung von 70 kW mit einer Pauschalzahlung von CHF 1'000.– zu fördern.

Dies entspricht einem älteren MFH mit ca. 15 Wohnungen und ca. 1'500 m2 beheizter Fläche.

Ab 70 kW zahlt der Bund

Heizungsanlagen ab 70 kW werden ab dem Jahr 2025 durch den Bund finanziert. PV-Anlagen sind nur auf bestehenden Gebäuden und nicht auf Neubauten förderberechtigt.

Die angepassten Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

www.kaltbrunn.ch