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Uznach
07.01.2025
07.01.2025 15:55 Uhr

Fahrverbot auf neuem Bifang-Weg

Auf der neu gebauten Uzner Fusswegverbindung zwischen Bifang und Felsenburg ist ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen geplant.
Auf der neu gebauten Uzner Fusswegverbindung zwischen Bifang und Felsenburg ist ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen geplant. Bild: Brunner + Partner AG / Gemeinde Uznach
Als Verkehrsanordnung auf dem neuen Verbindungsweg Bifang–Felsenburg verfügt der Uzner Gemeinderat ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, ausgenommen mit Bewilligung.

Verkehrsanordnung Gemeinde Uznach

Der Gemeinderat verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 21 Abs. 2 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung:

Uznach, Verbindungsweg Bifang-Felsenburg (5.56), (Neubau Fussweg)

  • «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» (2.01) mit Zusatz «mit Bewilligung gestattet»

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

Das Polizeikommando

Gemeinde Uznach / Linth24