OriginalMeldung des Gemeinderats Amden vom 25. September:
Bei der Ersatzwahl des/der Gemeindepräsidenten/-in (für den Rest der Amtsdauer 2017-2020) hat im 1. Wahlgang vom 15. September 2019 keine Person das absolute Mehr erreicht.
Nach Art. 30 des kantonalen Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) findet somit ein zweiter Wahlgang statt.
Nach Art. 28 Abs. 1 lit. c WAG und Art. 9 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden ist stille Wahl für Gemeindebehörden im 2. Wahlgang möglich. Stille Wahl kommt gemäss Art. 29 Abs. 1 WAG zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht.
Die zuständige Stelle der Gemeinde entscheidet über das Zustandekommen der stillen Wahl und veröffentlicht den Entscheid im amtlichen Publikationsorgan (Art. 29 Abs. 2 WAG).
2 Kandidaten - also keine stille Wahl
Für die Ersatzwahl (2. Wahlgang) des/der Gemeindepräsidenten/-in vom 17. November 2019 gingen nachstehende, gültige Wahlvorschläge ein:
- Brunner Elisabeth, Jg. 1973, Pflegerin FASRK, Sekretärin und Kantonsrätin, Schmerikon, FDP
- Remek Peter, Jg. 1976, lic. oec. HSG, Betriebsökonom, Arosa, parteilos
Die Gemeinderatskanzlei stellt fest:
- Für den 2. Wahlgang der Ersatzwahl des/der Gemeindepräsidenten/ -in sind mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht worden. Eine stille Wahl entfällt somit.
- Der Urnengang findet am Sonntag, 17. November 2019 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen statt.
- In Anwendung von Art. 29 Abs. 2 WAG ist dieser Entscheid im amtlichen Publikationsorgan (der Ammler Zitig) zu veröffentlichen.