Für verschiedene Werbeformen wurden dehnbare Formulierungen geschmiedet, die Lücken offen lassen. Zudem wurde wieder die werbewirksame Promotion von Zigarillos auch dort erlaubt, wo Jugendliche zugegen sind.
Nur teilweise umgesetzt
Vor der Abstimmung über die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» waren sich Initianten, Bundesrat und Gegner bewusst: Ein Ja bedeutet das Aus für JEDE Art von Werbung, inklusive Promotionen und Sponsoring, die Minderjährige erreichen kann.
Ein Teil der unterlegenen Gegnerschaft wollte nun nichts mehr davon wissen. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben sich in der Kommission für die verfassungswidrige Beibehaltung von hochwirksamen Werbeformen wie Verkaufsförderung durch mobiles Personal und Promotionen (auch wenn Minderjährige anwesend sind) eingesetzt und wollten dem Tabak-Sponsoring für Festivals oder ähnliche Anlässe weitreichende Möglichkeiten zugestehen.
Die Kommissionsmehrheit hat nun teilweise Formulierungen beschlossen, die wohl dehnbar sind und damit noch Lücken lassen.