Für die Höfenstrasse besteht eine Gewichtsbeschränkung von maximal 28 Tonnen. Für zwingend notwendige Fahrten mit Mehrgewicht ist eine Bewilligung des Gemeinderates erforderlich. Für die Holztransporte der Ortsgemeinde Weesen hat der Gemeinderat diese Bewilligung nicht erteilt, da die Transporte auch mit weniger Gewicht möglich sind. Weil dadurch mehr Fahrten nötig sind, hat dies Auswirkungen auf die Kosten.
Erstmalige Bewilligung 2018 – noch kein Strassenausbau
Da auch die Schutzwaldpflege von diesen Transporten betroffen ist, hat sich der Gemeinderat bereits im Jahr 2018 erstmals dazu bereit erklärt, die Hälfte der Mehrkosten für die Holztransporte mit weniger als 28 Tonnen zu übernehmen. Damals war noch vorgesehen, die Höfenstrasse so auszubauen, dass die Gewichtsbeschränkung hätte aufgehoben werden können. Aufgrund der hohen Kosten wurden aber nur Teilsanierungen der Strasse vorgenommen, weshalb die Gewichtsbeschränkung kurz- bis mittelfristig nicht aufgehoben werden kann.
Auf erneutes Gesuch der Ortsgemeinde hin hat der Gemeinderat entschieden, die Hälfte der Mehrkosten aus den Jahren 2022 bis 2024 in der Höhe von Fr. 3'307.10 zu übernehmen.