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Eschenbach
11.10.2024
11.10.2024 14:11 Uhr

Referendumsvorlage Schulordnung

Die neue Schulordnung wird vom 14. Oktober bis 22. November 2024 dem Referendum unterstellt.
Die neue Schulordnung wird vom 14. Oktober bis 22. November 2024 dem Referendum unterstellt. Bild: www.eschenbach.ch
Der Gemeinderat hat im Zuge der Schulführungsumstellung mit einer Firma und einer Spurgruppe eine neue Schulordnung erarbeitet, die nun dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

An der Bürgerversammlung vom 4. April 2024 wurde die Umstellung des Schulführungsmodells vom Geschäftsleitungsmodell zum Rektoratsmodell schon auf den 1. Januar 2025 beschlossen.

Der Gemeinderat hat unter Einbezug der Firma Inoversum AG, Uster, zusammen mit einer Spurgruppe, bestehend aus Schul- und Gemeindevertretern, eine neue Schulordnung erarbeitet und nach Vorprüfung durch das kantonale Bildungsdepartement erlassen. Sie wird nun während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die entsprechende Anzeige finden Sie nachfolgend und auf der Publikationsplattform.

Referendumsvorlage Schulordnung

(fakultatives Referendum gem. Art. 23 + 73 ff. Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG)
und Art. 13 ff. Gemeindeordnung (abgekürzt GO))

Gegenstand:  Schulordnung
Beschluss des Gemeinderats Eschenbach vom 1. Oktober 2024

Referendumsfrist (40 Tage): 14. Oktober 2024 bis 22. November 2024

Öffentliche Auflage: Gemeinderatskanzlei (Büro 16), Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 325 gültig eingereichte Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben dem Gemeinderat Eschenbach einzureichen. 

www.eschenbach.ch/Linth24