An der Bürgerversammlung vom 4. April 2024 wurde die Umstellung des Schulführungsmodells vom Geschäftsleitungsmodell zum Rektoratsmodell schon auf den 1. Januar 2025 beschlossen.
Der Gemeinderat hat unter Einbezug der Firma Inoversum AG, Uster, zusammen mit einer Spurgruppe, bestehend aus Schul- und Gemeindevertretern, eine neue Schulordnung erarbeitet und nach Vorprüfung durch das kantonale Bildungsdepartement erlassen. Sie wird nun während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die entsprechende Anzeige finden Sie nachfolgend und auf der Publikationsplattform.
Referendumsvorlage Schulordnung
(fakultatives Referendum gem. Art. 23 + 73 ff. Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG)
und Art. 13 ff. Gemeindeordnung (abgekürzt GO))
Gegenstand: Schulordnung
Beschluss des Gemeinderats Eschenbach vom 1. Oktober 2024
Referendumsfrist (40 Tage): 14. Oktober 2024 bis 22. November 2024
Öffentliche Auflage: Gemeinderatskanzlei (Büro 16), Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 325 gültig eingereichte Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss den rechtlichen Vorgaben dem Gemeinderat Eschenbach einzureichen.