Die Kantonspolizei St.Gallen hat vermehrt festgestellt, dass Jugendliche mit E-Bikes unterwegs sind, obwohl sie die gesetzlichen Anforderungen zum Fahren eines Motorfahrrads gar nicht erfüllen. Bei einem Unfall müssen die FahrerInnen daher mit versicherungstechnischen Konsequenzen rechnen. Auch Eltern, welche ihren Kindern ein E-Bike überlassen, zu deren Gebrauch sie nicht befugt sind, können zur Anzeige gebracht werden.
Wir haben die gesetzlichen Bestimmungen zusammengefasst, um Klarheit zu schaffen:
E-Bikes gehören zur Fahrzeugkategorie Motorfahrräder. Diese werden wiederum in Leicht-Motorfahrrad (langsames E-Bike) und in Motorfahrrad (schnelles E-Bike) unterteilt. Das gesetzliche Mindestalter für beide Fahrzeugtypen liegt bei 14 Jahren.
Dringend zu beachten ist jedoch, dass 14- bis 16-jährige FahrerInnen von Leicht-Motorfahrräder im Besitz der Führerausweiskategorie «Kat. M» sein müssen. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Leicht-Motorfahrräder ohne Besitz von Führerausweiskategorien gelenkt werden.
FahrerInnen eines schnellen E-Bikes benötigen in jedem Fall einen Führerausweis für Motorfahrräder «Kat. M» (siehe Tabelle).
Aktuell sind noch weitere Trendfahrzeuge im Gebrauch. Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit ist die Bevölkerung gebeten, sich über die gesetzlichen Richtlinien zu informieren und diese einzuhalten. Wir möchten dabei besonders an die Eltern von Jugendlichen appellieren.
Die aktuelle Broschüre mit Bestimmungen zu allen Trendfahrzeugen finden Sie hier.
Gesetzliche Bestimmungen zu E-Bikes
Kategorie | Leicht-Motorfahrrad (langsames E-Bike) | Motorfahrrad (schnelles E-Bike) |
Motorleistung | Maximal 500 Watt | Maximal 1000 Watt |
Höchstgeschwindigkeit ohne Pedalbetätigung | Maximal 20 km/h | Maximal 30 km/h |
Höchstgeschwindigkeit mit Pedalbetätigung | Maximal 25 km/h | Maximal 45 km/h |
Kontrollschild | Nicht notwendig | Obligatorisch |
Helm | Empfohlen | Obligatorisch |
Voraussetzungen | Mindestens 14 Jahre und Führerausweis für Motorfahrräder der Spezialkategorie M | Mindestens 14 Jahre und Führerausweis für Motorfahrräder der Spezialkategorie M |
Alternative Voraussetzungen | Ab 16 Jahren ohne Führerausweiskategorie | - |