- Von Christopher Chandiramani
«In diesem Jahr erleben wir aufgrund der Corona-Krise Zustände, die wir noch nie erlebt haben, Beispielsweise Lockdown, Home-Office, Reduktion des öffentlichen Verkehrs, zeitweise praktisch Wirtschaftsstillstand mit hohen Folgekosten, nur allmähliche Lockerungen, Stellenabbau, Kurzarbeit, auch überlastete RAVs, verschiedene Existenzvernichtungen in einigen Branchen usw.
Es stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung in dieser Situation. Gemäss den Medien gewährt der Bund und einige andere Kantone zum Teil Steuererleichterungen.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie behandelt der Kanton St.Gallen generell das Steuerjahr 2020?
- Kann bei Home-Office auch die Mittagsverpflegung steuerlich abgezogen werden sowie die Sonderauslagen, welche Arbeitgeber nicht zurückvergüten (Infrastruktur PC, W-Lan, Drucker und Patronen usw.? Gibt es Abzüge fürs Büro in der eigenen Wohnung?
- Wie kommt der Kanton den Selbstständigerwerbenden entgegen bezüglich Spesenauslagen im Zusammenhang mit Covid-19 (z.B. Coiffeure, Taxifahrer, Event-Manager, Künstler)?
- Sind beispielsweise Schutzmasken und Plexiglasverschalungen steuerlich abziehbar, wenn sie im Zusammenhang mit Arbeit und Beruf stehen?
- Können Pendlerpauschalen über das gesetzlich erlaubte Maximum gehen (Fr. 3'860), wenn man beruflich bedingt und wegen des reduzierten ÖV-Fahrplans das eigene Auto benutzen muss, Beispiel Ärzte, Tierärzte und Hebammen usw.?
- Gibt es weitere steuerliche Sonderabzüge für natürliche und juristische Personen (neu)? Auch Vereinfachungen bei Steueraufschub und -erlass?
- Ist es bereits möglich, eine Gesamtübersicht (Schätzung) bezüglich des Lockdown-Schadens (Kanton St.Gallen) inklusive Steuerausfälle zu geben?
- Wann können bei der elektronisch eingereichten Steuererklärung auch die Beilagen (Lohnausweise, Bankdokumente usw.) elektronisch zugestellt werden?»