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20.08.2024

Lachner Initiative nicht vors Volk

Die Stimmberechtigten von Lachen SZ werden an Gemeindeversammlungen über zwei und nicht drei Initiativen abstimmen können. (Symbolbild)
Die Stimmberechtigten von Lachen SZ werden an Gemeindeversammlungen über zwei und nicht drei Initiativen abstimmen können. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Lachens Stimmberechtigte befinden nicht über die Initiative für ein neues Verkehrskonzept bei den See- und Sportanlagen. Das Begehren von Pro Lachen wurde für ungültig erklärt.

Die Initiative greife in die gesetzlich verankerten Kompetenzen des Gemeinderats ein, begründete die Gemeinde in einer Mitteilung vom Dienstag die Ungültigerklärung.

Für gültig erklärt hat der Gemeinderat indes zwei andere Initiativen, nämlich «Lachen wird Energiestadt» der SP und «Turnhallenprovisiorium jetzt», die ebenfalls von der IG Pro Lachen stammt. Die beiden Begehren werden an Gemeindeversammlungen den Stimmberechtigten vorgelegt.

Keystone-SDA / Linth24