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Kaltbrunn
20.08.2024

Öffentliche Auflage «Rössliguet»

Die geplante Vergrösserung des Baufeldes ist im Planauszug rot markiert.
Die geplante Vergrösserung des Baufeldes ist im Planauszug rot markiert. Bild: mitwirken-kaltbrunn.ch
Die gem. Mitwirkungs- und Vorprüfungsergebnissen aufbereiteten Planunterlagen zum Sondernutzungs-/Überbauungsplan «Rössliguet» werden ab 16.8. im Gemeindehaus öffentlich aufgelegt.

Die Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG (EVK AG) beabsichtigt, den Überbauungsplan «Rössliguet» aus dem Jahr 2003 zu überarbeiten. Der Planungsperimeter umfasst das Grundstück Nr. 133 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 141. Erschlossen wird das Gebiet über die Uznacherstrasse (Kantonsstrasse 2. Klasse).

Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der EVK AG. Die im Planungsperimeter realisierte Überbauung wurde anfänglich als Post- und Ladengebäude genutzt. Inzwischen befindet sich auch ein Ärztezentrum im Geschäftshaus Vers.-Nr. 1843. Mit der im Rahmen der Überarbeitung des Überbauungsplans «Rössliguet» geplanten Gebäudeerweiterung sollen die Ladenfläche vergrössert und die Anlieferung optimiert werden.

Vorprüfung, Infoanlass, Mitwirkungsverfahren

Der überarbeitete Überbauungsplan «Rössliguet» wurde einer Vorprüfung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) unterzogen.

Am 9. November 2023 führte die EVK AG einen Informationsanlassdurch.

Vom 17. November 2023 bis 15. Dezember 2023 wurde ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt (zum Linth24-Bericht). Es gingen vier Eingaben ein. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens wurden von der Gemeinde Sprechstunden für die betroffenen Eigentümer der Nachbargrundstücke angeboten. Die Sprechstunden wurden nicht benutzt.

Die eingegangenen Mitwirkungseingaben wurden anschliessend in einem Mitwirkungsbericht beantwortet.

Öffentliche Auflage 1. Änderung

Nachdem das Mitwirkungsverfahren abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat den Sondernutzungsplan mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die öffentliche Auflage ist amtlich bekanntzumachen (Art. 41 Abs. 1 PBG). Bei Erlass und Änderung von Sondernutzungsplänen werden zusätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebiets schriftlich benachrichtigt (Art. 41 Abs. 2 PBG).

Der Mitwirkungsbericht wurde den Teilnehmenden in anonymer Form vor der öffentlichen Auflage zugestellt und wird mit der öffentlichen Auflage für die Allgemeinheit publiziert.

Die Baukommission empfahl dem Gemeinderat den überarbeiteten Überbauungsplan «Rössliguet» (1. Änderung) zuhanden der öffentlichen Auflage zu verabschieden.

Der Gemeinderat nahm von den gemäss Mitwirkungs- und Vorprüfungsergebnissen aufbereiteten Planunterlagen (inkl. Mitwirkungsbericht) Kenntnis und verabschiedete diese zuhanden der öffentlichen Auflage während dreissig Tagen vom 16. August 2024 bis zum 16. September 2024.

Die Unterlagen sind ebenfalls einsehbar im Eingangsbereich Gemeindehaus 1, Dorfstrasse 5, Kaltbrunn.

www.kaltbrunn.ch/Linth24