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Kaltbrunn
17.11.2023

Mitreden beim Sondernutzungsplan «Rössliguet»

Die geplante Vergrösserung des Baufeldes ist im Planauszug rot markiert.
Die geplante Vergrösserung des Baufeldes ist im Planauszug rot markiert. Bild: mitwirken-kaltbrunn.ch
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum aktuellen Stand des Sondernutzungsplanes Rössliguet (Änderung des bestehenden Überbauungsplanes) Stellung zu nehmen.

Der rechtskräftige Überbauungsplan «Rössliguet» wurde im Jahr 2003 genehmigt. Der Überbauungsplan soll erstmalig angepasst werden, um die planungsrechtliche Grundlage für eine Gebäudeerweiterung zu schaffen.

Dies bedingt eine Überführung des nach altem Recht gültigen Überbauungsplans in einen Sondernutzungsplan nach neuem geltenden Recht mit  den erforderlichen Änderungen.

Das Planungsgebiet befindet sich im Zentrum der Gemeinde Kaltbrunn in der Kernzone K3 und umfasst das Grundstück Nr. 133 sowie einen Teil des Grundstücks Nr. 141. Erschlossen wird  das Gebiet über die Uznacherstrasse. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG.

Post, Laden, Ärztezentrum

Die realisierte Überbauung «Rössliguet» wurde als Post- und Ladengebäude genutzt.  Inzwischen befindet sich neben der ursprünglichen Nutzung auch ein Ärztezentrum in der Überbauung. Mit der nun geplanten Gebäudeerweiterung soll die Ladenfläche vergrössert und die Anlieferung optimiert werden. Somit wird im Zentrum von Kaltbrunn die Grundlage für eine attraktive Einkaufsmöglichkeit geschaffen.

Durch die Anpassung des Überbauungsplans «Rössliguet» entstehen keine neuen Abweichungen gegenüber der Regelbauweise. Es werden einzig der Perimeter und das Baufeld B vergrössert sowie die Parkierungsflächen angepasst.

Der Gemeinderat genehmigte den Sondernutzungsplan an seiner Sitzung vom 25. September 2023 zu Handen der kantonalen Vorprüfung. 

Öffentliche Auflage

Die Projektunterlagen sind vom 17. November bis 15. Dezember 2023 unter www.mitwirken-kaltbrunn.ch abrufbar und liegen im Eingangsbereich Gemeindehaus, Dorfstrasse 5, öffentlich auf.

Innerhalb der Frist können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner über die Onlineplattform oder schriftlich zu Handen des Gemeinderats zum Vorhaben äussern.

Vielen Dank für die wertvolle Mitarbeit!

Das Planungsgebiet ist dem Planauszug zu entnehmen. Bild: mitwirken-kaltbrunn.ch
www.kaltbrunn.ch