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Eschenbach
13.08.2024

Neue Schutzverordnung erlassen

(o.v.l.) Dorf Gibel; Hebeltobelbrücke; Custorhaus Eschenbach; neues Naturschutzgebiet Dägelsberger Wiesli; (u.v.l.) Dorfbrunnen Goldingen; Vielzweckbauernhaus von 1737 in Bürg; Aatalweiher; Federnfabrik Baumann.
(o.v.l.) Dorf Gibel; Hebeltobelbrücke; Custorhaus Eschenbach; neues Naturschutzgebiet Dägelsberger Wiesli; (u.v.l.) Dorfbrunnen Goldingen; Vielzweckbauernhaus von 1737 in Bürg; Aatalweiher; Federnfabrik Baumann. Bild: Gemeinde Eschenbach (Collage Linth24)
Der Gemeinderat Eschenbach hat die neue Schutzverordnung mit Schutzobjekt-Inventar und den Schutzplan für die vereinigte Gemeinde erlassen. Beides liegt bis 10. September 2024 auf.

Über die vergangenen Jahre war insbesondere die Naturschutzkommission, aber auch der Gemeinderat intensiv mit der Ausarbeitung einer neuen Schutzverordnung inkl. Schutzplan für die vereinigte Gemeinde beschäftigt. Dabei wurden die Schutzpläne und -verordnungen der ehemaligen Gemeinden zusammengeführt und auf den neusten Stand gebracht.

Entstanden ist ein umfassendes Inventar, wonach die Gemeinde Eschenbach neu über äusserst viele Schutzobjekte verfügt. Einige Beispiele daraus sind (vgl. Titelbild):

  • Dorf Gibel: Ortsbildschutzgebiet von nationaler Bedeutung
  • Hebeltobelbrücke: Verkehrs- & Infrastrukturbau von kantonaler Bedeutung
  • Custorhaus Eschenbach: Wohnbau von nationaler Bedeutung
  • Neues Naturschutzgebiet Dägelsberger Wiesli: äusserst artenreiche, trockene Waldwiese
  • Vielzweckbauernhaus aus dem Jahr 1737 in Bürg von kantonaler Bedeutung
  • Dorfbrunnen Goldingen: Brunnen aus dem Jahr 1932 von lokaler Bedeutung
  • Federnfabrik Baumann: Industrie- & Gewerbebau von lokaler Bedeutung
  • Aatalweiher: Gewässer-Lebensraum & Amphibienlaichgebiet mit regionaler Bedeutung

Nachdem die vorgeprüften Unterlagen im vergangenen Frühjahr der Öffentlichkeit vorgestellt und zur Mitwirkung unterbreitet wurden, hat nun eine nochmalige punktuelle Überarbeitung stattgefunden. So konnte die Schutzverordnung samt Schutzplan nun durch den Gemeinderat rechtskräftig erlassen werden.

Öffentliche Auflage

Die öffentliche Auflage läuft vom 12. August bis 10. September 2024. Details dazu finden Sie online unter www.publikationen.sg.ch.

Die Unterlagen lassen sich unter den Links in der nachfolgenden Info-Box anschauen. In einer weiteren Info-Box werden zwei wichtige Begriffe erläutert.

Begriffsklärung

Die Gemeinden haben die Aufgabe, wertvolle Kulturobjekte und Landschaften zu schützen und damit das Ortsbild sowie die gebietstypische Flora und Fauna zu sichern.

Die Schutzverordnung regelt den Umgang mit den Schutzobjekten und dient als Planungsgrundlage um die Pflege- und Aufwertungsmassnahmen zu koordinieren. Dazu zählen neben landwirtschaftlichen Lebensräumen (wie z.B. Wildruhezonen, seltene Flachmoore, artenreiche Trockenwiesen, Amphibienlaichgebiete oder Hecken) auch historisch wertvolle Kulturobjekte und Ortsbilder.

Im Plan zur Schutzverordnung (Schutzplan) werden alle Objekte markiert, welche bewahrt bzw. gefördert werden sollen.

Gemeinde Eschenbach/Eschenbach aktuell / Linth24