Die Aufwendungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung werden durch Gebühren (und nicht durch Steuern) finanziert. Die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebungen bilden das kommunale Wasser- und Abwasserreglement. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sowohl das Wasser- als auch das Abwasserreglement nach rund 20 Jahren überarbeitet werden sollen. Die Hauptgründe für die Anpassung des Wasserreglements sind die schrumpfende Reserve in der Spezialfinanzierung Wasserversorgung und die Tatsache, dass heute ein Ungleichgewicht zwischen der Finanzierung der laufenden Betriebskosten und den Werterhaltungskosten besteht.
Reserve der Spezialfinanzierung Wasserversorgung 2025 weg
Die finanzielle Reserve in der Spezialfinanzierung Wasserversorgung beträgt aktuell rund 350'000 Franken. Bei gleichbleibenden Gebühreneinnahmen ist diese Reserve aufgrund der gemäss dem generellen Wasserprojekt anstehenden Unterhaltsmassnahmen bereits im nächsten Jahr aufgebraucht. Eine Gebührenanpassung ist deshalb unumgänglich. Aufgrund der jetzigen Bestimmungen im Reglement werden mit den Wasserverbrauchsgebühren rund 70 % und mit den Grundgebühren rund 30 % der Aufwendungen finanziert.
Kostspielige Infrastruktur der Wasserversorgung
Wasserversorgungen sind komplexe Betriebe mit einer kostspieligen Infrastruktur, welche Gebäude, Fassungsanlagen, Reservoire und ein weitverzweigtes Rohrleitungsnetz umfassen.
Die anfallenden Kosten verteilen sich auf den Betrieb und Unterhalt, auf Erneuerungsbauten und auf die Löhne des Fachpersonals. Die Betriebe müssen auf den Tagesspitzenverbrauch an Trinkwasser ausgelegt sein, was zur Folge hat, dass die Infrastruktur auf einem hohen Niveau gehalten werden muss. Zusätzlich muss die Wasserversorgung auch den Löschschutz garantieren. Das heisst, sie muss überall und zu jeder Zeit genügend Löschwasser zur Verfügung stellen. All dies ergibt hohe Fixkosten, vor allem im Leitungsbau und in der Instandhaltung des Verteilnetzes.
Aus diesem Grund sind die Kosten der Wasserversorgungsbetriebe weitestgehend unabhängig vom effektiven Wasserverbrauch. Der Anteil der fixen, verbrauchsunabhängigen Ertragsteile (Grundgebühren) sollte gemäss den Empfehlungen deshalb 50 bis 80 Prozent betragen.
Tarifanpassung bei Wasserversorgung
Der Finanzplan der Wasserversorgung Amden zeigt, dass rund 75 % der Aufwendungen Werterhaltungskosten (baulicher Unterhalt, Planungen etc.) und rund 25 % Betriebskosten (Löhne, kleinere Anschaffungen und Sachaufwendungen, Zinsen) sind.
Der Tarif zum Wasserreglement wird daher dahingehend angepasst, sodass die Erträge aus den Grundgebühren und den Verbrauchsgebühren künftig ungefähr im gleichen Verhältnis wie die Aufwendungen, welche mit den jeweiligen Gebühren gedeckt werden müssen, stehen. Die Grundgebühren werden dabei nicht mehr nach dem Gebäudewert, sondern nach der Grösse des eingebauten Wasserzählers erhoben. Gleiches gilt für die Anschlussbeiträge. Für die Verbrauchsgebühr ist weiterhin die Menge des bezogenen Wassers massgebend.
Abwasserreglement: Gebührenarten-Festlegung zu ändern
Die grösste Anpassung beim Abwasserreglement liegt bei der Festlegung der verschiedenen Gebührenarten. Nach dem jetzigen Reglement wurden als jährlich wiederkehrende Benützungsgebühren die Grundgebühren, die Entwässerungsgebühren sowie die Schmutzwassergebühren erhoben.
Neu werden die Grund- und Entwässerungsgebühren zusammengefasst als «Grundgebühr» erhoben. Die Grundgebühr ist für jedes Grundstück zu entrichten, aus welchem Abwasser in die öffentliche Kanalisation (Schmutz- und Meteorwasserleitungen) eingeleitet wird. Die neue Grundgebühr berechnet sich aufgrund der zonengewichteten Fläche. Weiterhin bestehen bleibt die Schmutzwassergebühr – sie entspricht der Menge des verbrauchten Frischwassers. Ebenfalls unverändert bleibt die Bemessung der einmaligen Gebäudeanschlussbeiträge. Im Weiteren ist bei der Abwasserentsorgung – im Gegensatz zur Wasserversorgung – keine Gebührenerhöhung vorgesehen.