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22.06.2024
22.06.2024 10:23 Uhr

Rücksicht auf Schilfbewohner bei Wassersport

Die noch verbliebenen Schilfgürtel und Flachwasserzonen bilden die Kinderstuben von Vögeln, Fischen und Libellen. (Symbolbild)
Die noch verbliebenen Schilfgürtel und Flachwasserzonen bilden die Kinderstuben von Vögeln, Fischen und Libellen. (Symbolbild) Bild: www.pixabay.com/ Peter
Warme Sommertage geniessen viele Menschen auch am und auf dem Wasser. BirdLife bittet darum insbesondere beim Wassersport einige wenige Regeln zu beachten.

Endlich sind wärmere Tage in Sicht, die man auch auf und am Wasser geniessen kann. Unsere Seen sind im Sommer beliebte Ausflugsziele. Gleichzeitig wurden in der Schweiz viele naturnahe Ufer von Gewässern verbaut; Feuchtgebiete wurden entwässert und zerstört.

Sie sind besonders bedrohte Lebensräume und weisen hohe Zahlen von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten auf. Die noch verbliebenen Schilfgürtel und Flachwasserzonen bilden die Kinderstuben von Vögeln, Fischen und Libellen. Damit die Aufzucht der Jungtiere gelingt, sollen diese Flächen möglichst nicht durch Menschen gestört werden.

Kantone in der Pflicht

Bei Mooren und Auen von nationaler Bedeutung oder bei Wasser- und Zugvogelreservaten wären die Kantone verpflichtet, ausreichende Seeuferschutzzonen auszuscheiden. Bei Mooren sollte dies seit 1997 umgesetzt sein, die Auenverordnung besteht seit 1992.

Einige Kantone haben ihre Aufgaben gemacht, doch sind die Seeuferschutzzonen oft nicht durch Bojen markiert, so dass niemand weiss, dass man dort Abstand halten sollte. Andere Kantone sind ihren Pflichten zur Ausscheidung von Schutzzonen noch nicht nachgekommen.

BirdLife Schweiz fordert die Kantone auf, zum Wohle von Mensch und Natur ihre langjährigen Pendenzen endlich abzutragen. Seeuferschutzzonen nehmen in der Regel wenige Prozent der Seefläche ein, der Rest ist für die Erholungssuchenden frei zugänglich.

Rücksichtnahme und Respekt gegenüber Natur

Viele Erholungsuchende respektieren die Seeuferschutzzonen. Regelmässig werden diese minimalen Schutzflächen jedoch noch von ankernden Booten, Gummiboot-Sportlerinnen und -Sportler oder Stand-UP-Paddlern torpediert. Dies geschieht wohl oftmals nicht in böser Absicht, sondern mangels Wissen.

Hier bittet BirdLife Schweiz um Rücksichtnahme. Wenn man nicht sicher ist, ob eine Schilf- oder Flachwasser-Zone geschützt ist, ist es auf alle Fälle ratsam, einen Abstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Dies erlaubt es Vögeln, Nahrung für ihre Jungen zu suchen; Jungfische und Libellenlarven können sich ungestört in Flachwasserzonen aufhalten.

BirdLife Schweiz dankt allen, die sich der Biodiversität gegenüber respektvoll verhalten.

Die wichtigsten Regeln beim Wassersport

- Abstand halten zum Schilf.
Wo immer möglich mindestens 100 m.

- Abstand halten zu Kiesinseln und Sandbänken.
Nach Möglichkeit mindestens 100 m. Kiesinseln und Sandbänke nicht anfahren und betreten!

- Grosse Distanz wahren zu Vogelansammlungen.
Störungen sind schon in 1 km Entfernung möglich!

- Schutzgebiete respektieren.
Vor der Fahrt Karten und Infotafeln konsultieren.

 

BirdLife Schweiz