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Kaltbrunn
17.10.2023
17.10.2023 16:10 Uhr

Unbefugte Bauaktivitäten strafbar

Der Gemeinderat Kaltbrunn duldet keine Verstösse gegen geltendes Baurecht und wird fehlbare Bauherren konsequent sanktionieren. (Themenbild)
Der Gemeinderat Kaltbrunn duldet keine Verstösse gegen geltendes Baurecht und wird fehlbare Bauherren konsequent sanktionieren. (Themenbild) Bild: Pixabay: 12019
Jüngst musste der Gemeinderat Kaltbrunn diverse illegale Bautätigkeiten ohne vorhandene Baubewilligung feststellen. Bei Verstössen gegen das Baurecht drohen Bussen und der Abriss.

Der Gemeinderat hat festgestellt, dass in letzter Zeit diverse Bauvorhaben ohne Vorliegen einer Baubewilligung und somit illegal angegangen werden. Dies hat Konsequenzen inkl. Bussen zur Folge.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Baubewilligung baut, von einer Baubewilligung abweicht oder sich nicht an einen Baustopp hält, kann gemäss kantonalem Recht mit Busse bis CHF 30'000 bestraft werden. Zusätzlich ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, eine Verfügung auf Behebung des rechtswidrigen Zustandes zu erlassen, was mitunter bis zum Abriss einer illegal errichteten Baute führen kann und zudem erhebliche Verfahrenskosten nach sich zieht.

Der Gemeinderat duldet keine Verstösse gegen geltendes Baurecht und wird fehlbare Bauherren konsequent sanktionieren. Auch wenn eine Baute oder Anlage nach der eigenen Beurteilung keiner Baubewilligung bedarf, ist es empfehlenswert, das zuständige Bauamt über das geplante Bauvorhaben vorab zu informieren und die Baubewilligungspflicht zu klären.

Gemeinderat Kaltbrunn/LinthSicht / Linth24