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Kanton
16.06.2024

Zahlungen für LGBT+ sistiert

Bild: pexels
Nachdem schwere Vorwürfe gegen den St.Galler Verein «Sozialwerke LGBT+» bekannt wurden, hat die Kantonsregierung ihre Unterstützungszahlungen eingestellt.

Nachdem schwere Vorwürfe gegen den St.Galler Verein «Sozialwerke  LGBT+» bekannt wurden, hat die Kantonsregierung ihre Unterstützungszahlungen eingestellt. Dies wurde mit der hier veröffentlichten Antwort auf eine SVP-Anfrage bekannt.

Der Verein selbst hat sich unterdessen aufgelöst (https://linth24.ch/articles/249016-lgbt-treff-weg-nach-missbrauch

Die SVP-Fraktion erkundigt sich in ihrer Einfachen Anfrage vom 16. April 2024 nach der Unterstützung des Vereins «sozialwerk.LGBT+» durch den Kanton St.Gallen. Dies vor dem Hintergrund, dass gemäss Medienberichten leitende Personen des Vereins bzw. Betreuende intime Kontakte mit Teilnehmenden eines Beratungsangebots bzw. eines Jugendzentrums unterhalten haben.

Regierung kannte die Vorwürfe

Die Regierung teilt die Einschätzung der Anfragenden, dass die im Zusammenhang mit dem Verein «sozialwerk.LGBT+» im Raum stehenden Vorwürfe schwer wiegen.

Das Projekt «treff.LGBT+ queeres Jugendzentrum» hat gemäss Projektbeschrieb zum Ziel, Jugendlichen Raum und Möglichkeiten für Treffen zu LGBT+-Themen zu bieten und sie damit dabei zu unterstützen, zu selbständigen, verantwortungsbewussten Erwachsenen zu werden.

Das Projekt soll Toleranz und Akzeptanz zu Unterschieden fördern und Diskriminierung sowie Ausgrenzung reduzieren.

28'000 Franken versprochen

Frage 1: In welchem Umfang hat der Kanton St.Gallen den Verein «sozialwerk.LGBT+» insgesamt finanziell unterstützt?

Antwort: Der Kanton St.Gallen hat dem Verein Ende Dezember 2022 Gelder aus dem Kinder- und Jugendkredit zugesichert. Er unterstützt den Verein «sozialwerk.LGBT+» für das Projekt «treff.LGBT+ queeres Jugendzentrum» in Buchs mit insgesamt Fr. 28'000.–über die Dauer von drei Jahren (2022–2024), was einem jährlichen Beitrag von Fr. 9'333.– entspricht.

Bisher wurde nur der Beitrag für das Jahr 2022 ausbezahlt. Aufgrund der im Raum stehenden Vorwürfe, von denen das zuständige Amt für Soziales bereits seit Herbst 2023 Kenntnis hat, und der damit einhergehenden Fragen rund um die Gewährleistung des Schutzes und der Integrität der teilnehmenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurden die Beiträge für die Jahre 2023 und 2024 sistiert.

Geld für kurze Zeitspannen

 Frage 2: Welche Kriterien wendet der Kanton bei der Verteilung der betroffenen Gelder an?

Antwort: Für die Vergabe von Geldern aus dem Kinder- und Jugendkredit bestehen Richtlinien. Gefördert werden Projekte zu Gunsten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0 bis 25 Jahren, welche die Stärkung der Lebenskompetenzen und den Schutz der Kinder vor Gefahren zum Inhalt haben sowie für die Rechte der Kinder sensibilisieren.

Damit ein Projekt unterstützt wird, muss es eines von vier Förderzielen erfüllen (Förderung der Lebenskompetenzen, Schutz vor Gefahren, Stärkung der Kinderrechte, Schaffung von Rahmenbedingungen).

Zudem ist eine Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen nötig, es muss ein Bezug zum Kanton St.Gallen bestehen und der Aspekt der Nachhaltigkeit muss berücksichtigt sein.

Der Kinder- und Jugendkredit leistet in der Regel eine Anschubfinanzierung oder eine finanzielle Unterstützung für Projekte. Die Dauer der Mitfinanzierung ist auf höchstens drei Jahre beschränkt. Die Gelder aus dem Kinder-und Jugendkredit stammen aus dem Lotteriefonds.

Von Theaterstück bis Hilfe bei Scheidungen

Frage 3: Welches sind die Projekte, die aus dem Kinder-und Jugendkredit bzw. dem Gleichstellungsförderkredit finanziert bzw. mitfinanziert werden (bitte auflisten)?

Im Jahr 2024 werden bis dato folgende Projekte durch den Kinder-und Jugendkredit unterstützt:

  • MiniMove St.Gallen – offene Turnhalle für Kinder im Vorschulalter und ihre Bezugspersonen;
  • Jugendkulturarbeit im Jugendkulturraum Stoffel 3, Widnau;
  • Zusammenarbeit Bibliothek und Spielgruppe Kaltbrunn;
  • Boysroom im Jugendtreff Buchs;
  • Ein interaktives und multimediales Stück für ein ganzes Dorf zum Thema Gewalt in der Erziehung;
  • Kinder- und Jugendradio Summernight, Region Linth und See-Gaster;
  • Bau mit! Kinderbauplatz auf der Brache Lachen;
  • Mia & Max Patenschaftsprojekt für Kinder von psychisch kranken Elternteilen;
  • Elternkurs «Kinder im Blick» – Kurs für Eltern in Trennung und Scheidung;
  • Ostschweizer Jugendforum für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft;
  • Discoabend good vibrations von Jugendlichen für Jugendliche in Steinach;
  • Partizipatives Sportprojekt Region Mittelrheintal;
  • Chinderbaustell /Baustellegarte Werdenberg.

Die oben genannte Liste ist nicht abschliessend, da für das Jahr 2024 noch Gesuche gestellt werden können sowie teilweise gestellte Gesuche noch zu prüfen sind.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 40 Projekte, im Jahr 2022 42 Projekte und im Jahr 2021 44 Projekte über den Kinder-und Jugendkredit unterstützt.

Im Jahr 2021 standen Fr. 320'000.-und in den Jahren 2022 und 2023 je Fr. 380'000.-aus dem Lotteriefonds zur Verfügung.

Im Jahr 2023 wurden Fr.363’000.-an Projekte gesprochen (Kredit wird im Sommer 2024 abgeschlossen). Im Jahr 2022 wurden Fr. 285’000.-und im Jahr 2021Fr. 320’000.-ausbezahlt. Davon entfallen jährlich rundFr. 46’000.-auf die Unterstützung des Jugendprojektwettbewerbs.

Durch den Gleichstellungsförderkredit wurden im Jahr 2024 bis dato folgende Projekte unterstützt:

  • Väterpodcast von Marcel Kräutli und Men Spadin;
  • Buchpräsentation «Jungs, wir schaffen das» von Markus Theunert, organisiert von der Frauenzentrale SG, Frauenzentrale AR und dem ForumMann;
  • Vermittlungsprojekt für Clubs und Festivals zum Thema sexualisierte Gewalt, Helvetia-rock;
  • Wiler Frauentag 2024, Verein Wiler Frauentag;
  • Internationaler Frauentag 2024, Komitee 8. März;
  • Buchprojekt «Queer Kids, 15 Porträts» von Christina Caprez;
  • Veranstaltungsreihe «Diversity –Chancengerecht die neue Arbeitswelt gestalten», OST.

Auch hier können für das Jahr 2024 noch Gesuche gestellt werden und teilweise sind gestellte Gesuche noch zu prüfen.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 17 Projekte, im Jahr 2022 14 Projekte und im Jahr 2021 12 Projekte über den Gleichstellungsförderkredit unterstützt.

Jährlich stehen dem Gleichstellungsförderkredit rund Fr. 55'000.- zur Verfügung, im Jahr 2023 wurden Fr. 51'583.-, im Jahr 2022 Fr. 20'801.-und im Jahr 2021 Fr. 38'467.50.-ausgeschöpft.

Geld nur nach Kontrolle

Frage 4: Wie überprüft der Kanton, dass die Kriterien auch nach einer Begünstigung einer Organisation eingehalten werden?

Antwort: Grundsätzlich wird gemäss Richtlinien des Kinder- und Jugendkredits eine Vorauszahlung nur auf Gesuch hin und nur über einen Teilbetrag gewährt.

Nach dem Projektabschluss ist innert zweimonatiger Frist ein Schlussbericht und eine Endabrechnung bzw. im Fall mehrjähriger Unterstützung ein Zwischenbericht und eine Zwischenabrechnung einzureichen.

Erst danach erfolgt die Auszahlung über den gesamten Beitrag oder allfällig gesprochener Teilbeträge.

Der Betrag kann zurückgefordert, gekürzt oder nicht ausgerichtet werden, wenn er nicht zweckentsprechend verwendet wurde, wenn das Projekt nicht zweckentsprechend umgesetzt wurde, wenn allfällige Nebenbestimmungen gemäss Zusicherungsschreiben nicht erfüllt sind oder wenn aus dem Projekt ein Gewinn resultiert.

Verein LGBT+ mehrfach verwarnt

Frage 5: Gab es bereits vor der Berichterstattung Anzeichen für den Kanton, dass der beschriebene Missbrauch stattfindet und wenn ja, wie hat der Kanton darauf reagiert?

Antwort: Das Amt für Soziales wurde im Herbst 2023 vom Verein «sozialwerk.LGBT+» darüber informiert, dass das Vereinspräsidium im Zusammenhang mit den im Raum stehenden Vorwürfen gegen ein Mitglied des Vereins eine polizeiliche Anzeige erstattet hat.

Der Verein wurde darauffolgend ans Kindesschutzzentrum (KSZ) verwiesen und es wurde ihm mitgeteilt, dass seitens Kanton die dringende Erwartung besteht, dass sich der Verein an das KSZ wendet, damit die Vorkommnisse und die Jugendlichen professionell begleitet werden.

Diese Möglichkeit sowie weitere Beratungsangebote wurden dem Verein auch nach der Medienberichterstattung wieder zur Kenntnis gebracht.

Der Verein wurde seitens Kanton vielfach darauf hingewiesen, dass eine professionelle Aufarbeitung, Unterstützung und Beratung der Jugendlichen dringend erwartet würden.

Die Verantwortung liegt indes beim Verein als private Trägerschaft des Angebots selber, der Kanton hat keinerlei Aufsichtsfunktion gegenüber einem Angebot dieser Art.

Zudem wurden weitere Auszahlungen vorsorglich sistiert.

Bezüglich der zugesicherten Beiträge besteht grundsätzlich, wie in Antwort zu Frage 4 erwähnt, die Möglichkeit zur Rückforderung, Kürzung oder Nichtausrichtung von Beiträgen.

Das Amt für Soziales prüft aktuell das weitere Vorgehen hinsichtlich der finanziellen Beiträge.

Keine anderen kritischen Fälle

Frage 6: Sind der Regierung weitere (potenzielle) Missbrauchsfälle bei unterstützten Organisationen bekannt?

Antwort: Nein

MAL, Linth24 / Regierungsrat Kanton St.Gallen