Die Gebühren für eine Baubewilligung wurden bisher anhand eines Gemeinderats-Beschlusses aus dem Jahr 2015 festgelegt. Mit dem Gebührentarif war es der Gemeinde nicht mehr möglich, kostendeckend zu arbeiten. Nach neun Jahren ist eine Anpassung des Gebührentarifs notwendig. Ziel des neuen Gebührentarifs ist es, einen Kostendeckungsgrad von 90 bis 100 % zu erreichen.
Der neue Gebührentarif wurde vom Gemeinderat genehmigt und rückwirkend per 1. März 2024 in Kraft gesetzt. Der Tarif ist auf der Webseite der Gemeinde Benken zur Einsicht aufgeschaltet.