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Rapperswil-Jona
28.05.2024
28.05.2024 19:48 Uhr

Federer Bootshaus wird Kantonsfall

Die Villa von Roger Federer ist fast fertig, aber am Seeufer klafft noch eine Lücke. Da wo das Bootshaus geplant ist, stecken orange Visiere.
Die Villa von Roger Federer ist fast fertig, aber am Seeufer klafft noch eine Lücke. Da wo das Bootshaus geplant ist, stecken orange Visiere. Bild: Screenshot SRF
Gegen das geplante Bootshaus der Villa von Roger Federer in Kempraten ist eine weitere Beschwerde eingegangen.

Victor von Wartburg lebt in der Westschweiz und hat nur lockere Verbindungen zu Rapperswil. Aber wenn es um Publizität für seinen Verein «Rives Publiques» - übersetzt «öffentliche Gewässer» - geht und er einen Auftritt vor den Kameras haben kann, dann macht er die Reise an den Obersee.

So geschehen für die Sendung «Schweiz Aktuell» des Schweizer Radio und Fernsehens – SRF.

Es geht um den Zugang zum See

Von Wartburg stört sich nicht an der Villa, der Trainingshallte und alle angrenzenden Gebäuden, die Roger Federer in der Bucht von Kempraten bei Rapperswil baut. Ihn stört das Bootshaus und dass es zwischen dem Grundstück der Villa und dem Bootshaus keinen öffentlichen Weg gibt.

Eine Klage des Vereins beim Stadtrat ist seit längerem hängig. Das ist allgemein bekannt. Ob der ortsfremde Verband der auch national wenig Bedeutung hat, überhaupt zur Einsprache berechtig ist, steht nicht fest, wie die Linth-Zeitung vor fünf Monaten schrieb. (https://linth24.ch/articles/222544-federer-bootshaus-bau-offen)

Kanton hat Post erhalten

Nun hat der Verband die nächste Klage lanciert. Dieses Mal beim Kanton St.Gallen. Gegenüber SRF bestätigte Raphael Hartmann vom St. Galler Bau- und Umweltdepartement den Eingang des Schreibens.

Überrascht wurde er davon nicht: «Bereits gegen das Baugesuch gab es eine Einsprache. Wir haben erwartet, dass gegen das Konzessionsgesuch auch eine Einsprache beim Kanton eingeht.»

Keine Ausnahme für Roger Federer

Was aber treibt Victor von Wartburg an? Der Vereinspräsident vertritt den Standpunkt, dass alle Zonen zu öffentlichen Gewässern für das Publikum frei zugänglich sein sollen. So stehe es im Gesetz. Dieses werde von vielen Hausbesitzern mit Seeanstoss nicht respektiert.

Es dürfe nun nicht sein, dass auch für den weltberühmten Roger Federer eine Ausnahme gemacht würde. Denn so etwas, meint von Wartburg, hätte Signalwirkung für die ganze Schweiz.

Mario Aldrovandi, Linth24