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Benken
22.05.2024
22.05.2024 10:00 Uhr

Teilstrassenplan Kühneguet aufgelegt

Der Teilstrassenplan (hier ein Ausschnitt davon) liegt öffentlich auf.
Der Teilstrassenplan (hier ein Ausschnitt davon) liegt öffentlich auf. Bild: tbf-marti AG/www.benken.ch
Vom 17. Mai bis und mit 17. Juni 2024 liegt der Teilstrassenplan Kühneguet zur Erschliessung der geplanten Wohnüberbauung «Wohnpark Dorf» auf Parz. Nr. 151, Dorf öffentlich auf.

Die Kühneguet AG, Starrbergstrasse 15, Benken, plant die Bebauung des Grundstückes Nr. 151 im Dorf. Die Wohnüberbauung beinhaltet sieben Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Tiefgarage.

Wendeplatz notwendig

Zur Erschliessung des Baugrundstückes ist eine neue Strasse mit Wendeplatz notwendig. Die Strasse wird bis zur Einfahrt in die Tiefgarage und bis zur Wendemöglichkeit als Gemeindestrasse zweiter Klasse eingeteilt.

Die restliche Feinerschliessung bleibt eine Privatstrasse. Die neue Strasse ist so ausgelegt, dass später auch die angrenzende Parzelle Nr. 524 erschlossen werden könnte.

Der Gemeinderat Benken hat an der Sitzung vom 23. April 2024 den Teilstrassenplan Kühneguet genehmigt.

Öffentliche Auflage

Gestützt auf Art. 39ff Strassengesetz (sGS 732.1) liegt das Projekt mit Teilstrassenplan während 30 Tagen vom 17. Mai 2024 bis und mit 17. Juni 2024 im Vorraum der Gemeindeverwaltung Benken zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Teilstrassenplan, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung können gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes während der Auflagefrist beim Gemeinderat Benken, Zentrumplatz 2, 8717 Benken, erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (Art. 41 Abs. 4 PBG i.V.m. Art 153 Abs. 2 PBG und Art. 45 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

www.benken.ch/Linth24