Erschliessung «Wohnpark Dorf»
- Teilstrassenplan zur Erschliessung Wohnüberbauung «Wohnpark Dorf» auf Parz. Nr. 151, Dorf, Kühneguet AG
Für die geplante Realisierung der strassenmässigen Erschliessung für die Wohnüberbauung «Wohnpark Dorf» auf dem Grundstück Nr. 151, Dorf, wurde vom 15. Dezember 2023 bis 16. Januar 2024 das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Bevölkerung wurde eingeladen, beim Erschliessungsprozess mitzuwirken. Insgesamt gingen sechs Eingaben ein.
Die Bauherrschaft und Planer wurden daraufhin eingeladen, sich zu den Mitwirkungseingaben schriftlich zu äussern. Im Anschluss hat der Gemeinderat alle Eingaben und Stellungnahmen geprüft und beurteilt.
Manche Anliegen anders anzugehen – Verzicht auf Kreisel
Zusammenfassend hat der Gemeinderat im Mitwirkungsverfahren Folgendes festgestellt:
Teils handelt es sich um berechtigte Hinweise und Anliegen der Mitwirkenden, welche jedoch nicht mit der strassenmässigen Erschliessung der neuen Überbauung gelöst werden können (z.B. Einfahrt Blattenstrasse, Ausbaustand Kantonsstrasse, Mehrverkehr Umgebung). Die Sanierung der Kantonsstrasse Nr. 50 mit den baulichen Massnahmen wurde im kantonalen Strassenbauprogramm angemeldet, aber als Priorität B eingestuft.
Bereits im Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) für die Kantonsstrasse aus dem Jahre 2017 wurde die Erschliessung Kühneguet an der jetzigen Stelle berücksichtigt, gerade im Hinblick auf die geplante öffentliche Bushaltestelle in diesem Gebiet.
Der Gemeinderat setzt das Konzept «Tempo 30 in Quartieren» um und erarbeitet das Projekt für die Einführung im Gebiet rund um das Schulhaus / Blatten / Haldenstrasse (inkl. Räbli). Mit dieser Massnahme werden gleich verschiedene Begehren aus der Mitwirkung aufgenommen.
In der Mitwirkung wurde der Bestand (und Fortbestand) der Wohnhäuser Dorfstrasse 2 und Dorfstrasse 4 u.a. aufgrund des Fussgängerschutzes in Frage gestellt. Ein Rückbau kann nicht verlangt bzw. umgesetzt werden. Der Bestand ist gewährleistet.
Mehrere Mitwirkende haben einen Kreisel vorgeschlagen. Gemäss Richtlinien Tiefbauamt «Anforderung Kreisel» beträgt der minimale Kreiseldurchmesser auf Kantonsstrassen 28 m. Abweichungen zum Minimaldurchmesser sind nur in begründeten Fällen möglich. Die heutigen Platzverhältnisse lassen keinen Kreisel zu.
Erschliessung der Parzelle Nr. 1339, Röten
- Teilstrassenplan Speerstrasse zur Erschliessung der Parz. Nr. 1339, Röten, Baugesellschaft Röten
Auch für den geplanten Ausbau und die Sanierung sowie Klassierung der Speerstrasse fand vom 12. Januar bis 12. Februar 2024 das öffentliche Mitwirkungsverfahren statt. Insgesamt gingen vier Eingaben aus der Bevölkerung ein.
Die Bauherrschaft und Planer sowie die Linthebene-Melioration wurden daraufhin eingeladen, sich zu den Mitwirkungseingaben schriftlich zu äussern. Im Anschluss hat der Gemeinderat alle vorliegenden Eingaben und Stellungnahmen geprüft und beurteilt.
Speerstrasse eine bestehende Erschliessung
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei der Speerstrasse um eine bestehende Erschliessung handelt, welche lediglich saniert, ausgebaut und klassiert wird. Es entsteht in diesem Sinne keine neue Erschliessung, sondern die künftige Bebauung wird über die heute bereits bestehende Speerstrasse erschlossen. Im Bereich der Speerstrasse ist kein Gewässer bezeichnet; es beginnt erst westlich auf der anderen Strassenseite im Grenzbereich der Grundstücke Nrn. 676 und 554. Die bestehenden Leitungen in der Speerstrasse werden im Projekt berücksichtigt und geschützt.