Die Rahmenbedingungen in der Raumplanung haben sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Auf Bundesebene trat Mitte 2014 das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) sowie die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft. Ein wesentliches Ziel dieser Revision war es, die bessere Nutzung des heutigen Baugebiets zu fördern und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Das revidierte RPG verlangt, die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen.
Am 1. Oktober 2017 trat das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Es löste das bisherige Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG) ab. Mit dem PBG wurden die Messweisen und die Terminologie der einzelnen Nutzungszonen grundlegend überarbeitet und angepasst.
Gestützt auf diese neuen Rahmenbedingungen mussten alle Kantone ihre Richtpläne überarbeiten und dem neuen Recht anpassen. Der Kanton St.Gallen hat den Richtplan Teil Siedlung überarbeitet. Dieser wurde vom Bundesrat am 1. November 2017 genehmigt. In einem zweiten Schritt wurde der Richtplan Teil Mobilität (inkl. Anpassungen am Kapitel Siedlung) erarbeitet. Der Bundesrat hat den überarbeiteten Richtplan am 15. Februar 2023 genehmigt.
Anpassungen auf Gemeindeebene bis 2027 vorzunehmen
Aufgrund der neuen Gesetzgebung ist eine Anpassung der kommunalen Richtplanung und der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) notwendig. Die Gemeinden haben ab dem 1. Oktober 2017 zehn Jahre Zeit, um die Richt- und Rahmennutzungsplanung an das neue Recht anzupassen. Die Erarbeitung einer Strategie der Innenentwicklung, als Grundlage des kommunalen Richtplans, des Gemeindestrassenplans sowie die Festlegung der Gewässerräume nach Bundesgesetz sind weitere Aufgaben, die im Rahmen der Ortsplanung angegangen werden müssen.
Die Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, hat die Gemeinde Gommiswald bereits zusammengeführt und an das neue Recht angepasst. Die beiden Erlasse sind seit 1. Januar 2019 in Kraft. Zurzeit läuft das Mitwirkungsverfahren zum I. Nachtrag zum Baureglement.