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Gommiswald
06.05.2024
06.05.2024 09:50 Uhr

Neuer Richtplan für Gommiswald

Ausschnitte des neuen Richtplans der Gemeindeteile Gommiswald (l.) und Ricken. Bald kann sich dazu die Bevölkerung äussern.
Ausschnitte des neuen Richtplans der Gemeindeteile Gommiswald (l.) und Ricken. Bald kann sich dazu die Bevölkerung äussern. Bild: Gemeinde Gommiswald
Wegen veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen will die Gemeinde Gommiswald den kommunalen Richtplan für die Raumplanung anpassen. Am 7. Mai 2024 startet dazu die Mitwirkung.

Die Rahmenbedingungen in der Raumplanung haben sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Auf Bundesebene trat Mitte 2014 das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) sowie die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft. Ein wesentliches Ziel dieser Revision war es, die bessere Nutzung des heutigen Baugebiets zu fördern und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Das revidierte RPG verlangt, die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen.

Am 1. Oktober 2017 trat das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Es löste das bisherige Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG) ab. Mit dem PBG wurden die Messweisen und die Terminologie der einzelnen Nutzungszonen grundlegend überarbeitet und angepasst.

Gestützt auf diese neuen Rahmenbedingungen mussten alle Kantone ihre Richtpläne überarbeiten und dem neuen Recht anpassen. Der Kanton St.Gallen hat den Richtplan Teil Siedlung überarbeitet. Dieser wurde vom Bundesrat am 1. November 2017 genehmigt. In einem zweiten Schritt wurde der Richtplan Teil Mobilität (inkl. Anpassungen am Kapitel Siedlung) erarbeitet. Der Bundesrat hat den überarbeiteten Richtplan am 15. Februar 2023 genehmigt.

Anpassungen auf Gemeindeebene bis 2027 vorzunehmen

Aufgrund der neuen Gesetzgebung ist eine Anpassung der kommunalen Richtplanung und der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) notwendig. Die Gemeinden haben ab dem 1. Oktober 2017 zehn Jahre Zeit, um die Richt- und Rahmennutzungsplanung an das neue Recht anzupassen. Die Erarbeitung einer Strategie der Innenentwicklung, als Grundlage des kommunalen Richtplans, des Gemeindestrassenplans sowie die Festlegung der Gewässerräume nach Bundesgesetz sind weitere Aufgaben, die im Rahmen der Ortsplanung angegangen werden müssen.

Die Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, hat die Gemeinde Gommiswald bereits zusammengeführt und an das neue Recht angepasst. Die beiden Erlasse sind seit 1. Januar 2019 in Kraft. Zurzeit läuft das Mitwirkungsverfahren zum I. Nachtrag zum Baureglement.

(v.l.) Ausschnitte des neuen Richtplans der Gemeindeteile Ernetschwil, Gebertingen und Rieden. Bild: Gemeinde Gommiswald

Mitwirkung zum neuen Richtplan mit Infoveranstaltung

Für die Vereinigung der drei Richtpläne der ehemaligen drei Gemeinden wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese haben nun in Zusammenarbeit mit dem beigezogenen Ortsplaner den neuen Richtplan erarbeitet. Der Gemeinderat hat das Resultat in erster Lesung genehmigt und unterbreitet der Bevölkerung den neuen Richtplan zur Mitwirkung.

Zum Start der Mitwirkung wird anlässlich einer Informationsveranstaltung der erarbeitete Richtplan sowie deren Ziele der Bevölkerung erläutert.

Die Informationsveranstaltung findet am Montag, 6. Mai 2024, 19:30 Uhr im Gemeindesaal Gommiswald statt.

Damit sich die Bevölkerung in geeigneter Weise zum ausgearbeiteten Richtplan einbringen kann, wird dieser vom 7. Mai bis 30. Juni 2024 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Die detaillierten Unterlagen können auf www.mitwirkung-gommiswald.ch eingesehen werden und entsprechende Stellungnahmen abgegeben werden.

Was ist ein Richtplan?

Der kommunale Richtplan zeigt auf, wie die Behörden die mittel- und langfristige raumplanerische Entwicklung der Gemeinde sehen. Der Richtplan ändert nichts am bestehenden Recht und ist behördenverbindlich, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich.

Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Linth24