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Kanton
30.04.2024

Rat streicht Badi-Alkoholverbot

Der St.Galler Kantonsrat streicht in der Aufräumsession 2024 das bisher geltende Alkoholausschankverbot in Badeanstalten. (Archivbild)
Der St.Galler Kantonsrat streicht in der Aufräumsession 2024 das bisher geltende Alkoholausschankverbot in Badeanstalten. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Im Kanton St.Gallen wird das bisherige Alkoholabgabeverbot in Schwimm- und Strandbädern aufgehoben. Der Kantonsrat hiess eine unbestrittene Gesetzesänderung in erster Lesung gut.

Noch 1994 hatte die Regierung am Verbot des Alkoholverkaufs in Schwimm- und Strandbädern festhalten wollen. Damals wurden im Kanton St.Gallen verschiedene Deregulierungen umgesetzt, die etwa zur Abschaffung der Prüfung für Wirtinnen und Wirte führte. Beibehalten wurde aber, dass an Gastronomiebetriebe in Badeanstalten kein Patent für den Alkoholausschank erteilt wird.

Ausnahmen gab es nur, wenn die räumliche Trennung vom Badebetrieb sichergestellt war und keine Gäste im Badedress bewirtet wurden. Das Verbot führe zu einem «unnötigen bürokratischen Aufwand für die Badi-Beizli und die Gemeinden», hiess es im Vorstoss der Grünliberalen, der nun zur Aufhebung des Verbots führte.

Ja von allen Fraktionen

Die Änderung des Gastwirtschaftsgesetzes wurde am Dienstagvormittag von allen Fraktionen gutgeheissen. Das unnötige Verbot solle gestrichen werden, hiess es etwa.

Keystone-SDA / Linth24