Gastrobetrieben in Schwimm- oder Strandbädern darf heute kein Gastwirtschaftspatent mit Berechtigung zum Alkoholausschank erteilt werden.
Der III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz soll dies ändern. Die Regierung setzt damit das Anliegen der Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben» von Andreas Bisig (Rapperswil-Jona) und Andrin Monstein (St.Gallen) um, welche der Kantonsrat in der Herbstsession 2023 gutgeheissen hatte.
Zweifel an präventiver Wirkung des Ausschankverbotes
Die vorberatende Kommission beriet die Vorlage unter dem Vorsitz von Peter Hüppi, Gommiswald. Sie begrüsst die Angleichung der st.gallischen Regelung an die grosse Mehrheit der anderen Kantone.
Die Kommission anerkennt die Gefahren von Alkoholkonsum beim Baden. Gleichzeitig zweifelt sie an der präventiven Wirkung des Ausschankverbots für gastwirtschaftliche Betriebe in Schwimm- und Strandbädern, welches leicht zu umgehen ist. Sie appelliert an die Eigenverantwortung der Badegäste und betont die weiterhin bestehende Möglichkeit für Betreiberinnen und Betreiber von Schwimm- und Strandbädern, ein allgemeines Alkoholverbot in ihren Hausordnungen vorzusehen.
Kantonsrat berät in Aufräumsession
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aufräumsession in erster und voraussichtlich auch in zweiter Lesung.
Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) oder im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.24.01 zu finden.