Grundsätzlich tätigt die Gemeinde Ausgaben nur im Rahmen eines Kredits. Die Kreditsumme entspricht in der Regel dem im Budget eingestellten Betrag (Erfolgs- oder Investitionsrechnung).
Ausgaben ohne Kredit nur in Ausnahmefällen
Der Gemeinderat kann ausnahmsweise Ausgaben ohne Kredit tätigen, wenn:
- eine Verzögerung die Interessen die Gemeinde erheblich gefährdet oder schädigt (dringliche Ausgaben) oder
- Gesetzgebung, Erlasse der Gemeinde oder andere rechtliche Verpflichtungen keinen grösseren Ermessensspielraum offenlassen (gebundene Ausgaben).
Die Finanzverwaltung hat die Kredite 2023 überprüft. Mehr als 80% der Mehrausgaben von rund Fr. 2.1 Mio. entsprechen gebundenen oder dringlichen Nachtragskrediten.
Budgetprozess hinsichtlich Nachtragskrediten optimieren
Der Gemeinderat hat die Nachtragskredite genehmigt. Er hat die Leitungskonferenz beauftragt, zusammen mit der Finanz- und Verwaltungskommission einen Vorschlag auszuarbeiten, wie der Budgetprozess hinsichtlich Nachtragskrediten optimiert werden kann.